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Böller und Raketen bleiben verboten

An Silvester muss es in der Lüneburger Innenstadt und am Kalkberg ruhig bleiben

In der historischen Lüneburger Innenstadt und auf dem Kalkberg dürfen auch in diesem Jahr keine Silvesterraketen und Böller mehr abgefeuert werden. Foto: LGheuteLüneburg, 30.12.2018 - Auch in diesem Jahr ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern in der Lüneburger Innenstadt und auf dem Kalkberg verboten. Wie die Stadtverwaltung berichtet, werden Mitarbeiter der Hansestadt und der Polizei am Silvesterabend die geschützten Gebiete kontrollieren. Am Kalkberg unterstützt sie hierbei wieder eine private Sicherheitsfirma. Außerdem werden Mitglieder des örtlichen Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Kalkberg vor Ort sein und über die Auswirkungen eines Feuerwerks für Natur und Umwelt informieren.  

Das Verbot betrifft sowohl die Lüneburger Altstadt als auch das Naturschutzgebiet Kalkberg. Das Verbot gilt ganztägig vom 31. Dezember 2018 bis zum 1. Januar 2019.  Das restliche Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ohnehin verboten, Ausnahme: Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1.

Verboten sind Kleinfeuerwerke der Kategorie F2. Darunter fallen unter anderem Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung gekennzeichnet sein. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt, allerdings sollte auch hierbei auf die Natur Rücksicht genommen und die Müllvermeidung bedacht werden. Die Verbote gelten für den Kalkberg und den Innenstadtbereich gleichermaßen.

Kalkberg ist Naturschutzgebiet

Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden. Auch Besucher, die hier viel Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem können mitgebrachte Feuerwerkskörper am Haupteingang vom Kalkberg zwischenzeitlich abgegeben werden. Dafür wird eine Kiste bereit stehen. 

 Historische Innenstadt ist brandgefährdet

Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht,  kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben.

Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Außerdem kann die zuwider handelnde Person des Platzes verwiesen werden.

In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz Nord und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 erlaubt.