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Gericht unterbindet zu hohe Miete

Amtsgericht Lüneburg verhängt Bußgeld gegen Vermieter

Lüneburg ist bekannt für hohe Mieten. Jetzt hat das Amtsgericht ein Bußgeld wegen überhöhter Mietforderung verhängt. Foto: LGheuteLüneburg, 10.07.2019 - Eine überhöhte Mietforderung kam nun einen Lüneburger Vermieter teuer zu stehen. Wie die Stadtverwaltung heute mitteilte, hatten zwei Lüneburger Vermieter 400 Euro Kaltmiete für 15 Quadratmeter für eine winzige Dachgeschosswohnung in der Lüneburger Innenstadt verlangt. "Das entspricht einem Quadratmeterpreis von mehr als 26 Euro und ist damit erheblich überhöht", sagt Mareike Westerhoff, Juristin im Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg.

Die Stadt verhängte deshalb ein Bußgeld gegen die beiden Männer wegen Mietpreisüberhöhung. Ihre Begründung: Nach Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes handelt derjenige Vermieter ordnungswidrig, der vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Wohnraum unangemessen hohe Mieten fordert. Als unangemessen hoch gelten Mieten, die 20 Prozent über den ortsüblichen Mieten für Wohnungen vergleichbarer Lage, Art und Ausstattung liegen. "Im konkreten Fall haben wir errechnet, dass die verlangte Miete 75 Prozent über den in Lüneburg marktüblichen Mieten lag", so Westerhoff. 

Die Stadt verschickte deshalb Bußgeldbescheide an beide Vermieter. Hiergegen legten die beiden Betroffenen beim Amtsgericht Lüneburg Einspruch ein. Das Gericht stellte das Verfahren gegen den nicht unmittelbar am Mietvertragsabschluss beteiligten Vermieter ein, verhängte aber ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro gegen den anderen Vermieter.

"Für uns ist es wichtig, dass hier diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die den Wohnraummangel in der Stadt ausnutzen und völlig überhöhte Mieten verlangen", macht Westerhoff deutlich. Man werde auch weiterhin alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen derartige Mietpreisüberhöhungen vorzugehen, teilte die Stadt mit.