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Häuser sollen grüner werden

Rat verabschiedet Förderrichtlinie für Dach- und Fassadenbegrünung

So wie hier in der Straße auf dem Meere könnte es künftig überall in der Stadt aussehen, wenn die neue Förderrichtlinie der Stadt greift. Ob dies für die Attraktivität der historischen Altstadt förderlich ist? Foto: LGheuteLüneburg, 02.02.2019 - Werden die historischen Häuser des denkmalgeschützten Platzes Am Sande schon bald hinter einer Efeu-Wand verschwinden? Vielleicht nicht ganz, aber auszuschließen wäre es nicht, wenn es nach dem Willen der Stadtväter geht. Denn Lüneburgs Häuser sollen grüner werden. Die Stadt erhofft sich davon eine Verbesserung des Stadtklimas und der Lebensräume für die Tierwelt.

Auch die Bewohner des begrünten Hauses würden davon profitieren, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Damit dies auch umgesetzt wird, hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen.

"Begrünung sieht nicht nur toll aus, sie wirkt im Sommer auch als Wärmeschutz und im Winter isolierend", erklärt Constanze Keuter aus der städtischen Grünplanung. Förderfähig sind nach der neuen Richtlinie Vorhaben zur Dachbegrünung ab einer Mindestgröße von zehn Quadratmetern Vegetationsfläche – Voraussetzung ist hier, dass das Dach nicht ohnehin aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung begrünt werden muss. Die Stadt gewährt für die Vorhaben einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 3000 Euro. 

Gefördert werden darüber hinaus Vorhaben zur Erstbegrünung von Fassaden. Hier zahlt die Hansestadt Zuschüsse von bis zu 50 Prozent, maximal 500 Euro pro Antragsteller. Insgesamt stellt die Hansestadt vorerst 30.000 Euro Fördermittel aus dem aktuellen Haushalt zur Verfügung. Im nächsten Jahr sollen es 50.000 Euro sein, wurde in der Ratssitzung noch einmal bekräftigt.

"Die neu angelegte Begrünung ist auf Dauer zu pflegen und zu erhalten", macht Constanze Keuter deutlich. Herunterladen können Eigentümer die Förderrichtlinie sowie die Förderanträge auf der städtischen Homepage. Alternativ können die Förderanträge im Bereich Grünplanung abgeholt werden. Fragen zur Förderrichtlinie und zu den Anträgen beantwortet Constanze Keuter unter Tel. 04131-3093944.