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Das Ringen um den Flugplatz geht weiter

Der Luftsportverein wird voraussichtlich an seinem Bürgerbegehren festhalten

Richard Meier gibt so schnell nicht auf. Er hat noch Hoffnung, dass der Pachtvertrag für seinen Luftsportverein doch noch über 2020 hinaus verlängert und der Flugplatz damit für Lüneburg erhalten wird. Foto: LGheuteLüneburg, 01.12.2019 - Der Luftsportverein Lüneburg (LVL) kämpft weiter um sein Überleben. Mit einem Bürgerbegehren und anschließendem Bürgerentscheid will er dafür sorgen, dass der von der Stadt aufgekündigte Pachtvertrag für das Flugplatzgelände verlängert wird. Laut Ratsbeschluss soll dieser am 31.10.2020 enden. Doch dem vom LVL eingereichten Antrag für das Bürgerbegehren wurde seitens der Stadt nicht entsprochen, aus formalen Gründen, wie es heißt. Vom Tisch ist das Bürgerbegehren deshalb aber noch nicht.

Man werde die schriftliche Begründung der Stadt abwarten und dann entscheiden, erklärte der LVL-Vorsitzende Richard Meier nach Bekanntgabe der Ablehnung, die am 26. November im nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss der Stadt getroffen worden war. Zugleich ließ Meier ließ keinen Zweifel daran, an dem Bürgerbegehren festhalten zu wollen. Der Stadt wirft er vor, mit dieser Entscheidung das Bürgerbegehren verzögern zu wollen.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge stellte per Pressemitteilung dazu klar: "Wir haben weder die Absicht noch ein Interesse daran, das Bürgerbegehren zu verzögern oder zu verhindern." Dass Bürger über städtische Belange abstimmen können, sei ihr gutes Recht. "Es muss aber rechtlich korrekt ablaufen und vor allem darf ein Bürgerbegehren nicht die Belange aller Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen." Dies sei aber der Fall, wenn über den Antrag in seiner vorliegenden Form abgestimmt worden wäre. Darin heißt es nämlich, die Bürger aus Lüneburg sollten abstimmen, ob der Vertrag zwischen der Hansestadt und dem LVL verlängert werden soll, "unter den derzeitig vertraglich festgelegten Bedingungen, insb. Pachtzahlung". 

Aus Sicht von Mädge heiße das aber, dass die Stadt dazu verpflichtet würde, die Fläche für den Flugplatz auch für die nächsten 15 Jahre zu einem sehr niedrigen Pachtpreis zu vermieten - "mit gravierenden Auswirkungen auf unseren städtischen Haushalt", wie der Oberbürgermeister betonte. Das sei laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht zulässig.

Rund 16 Hektar groß ist die Fläche, die derzeit als Flugplatzgelände ausgewiesen ist. Der Luftsportverein zahlt derzeit 15.000 Euro Pacht im Jahr. "Der ortsübliche Pachtpreis für die Fläche liegt um ein Vielfaches darüber – das sind Einnahmen, die uns für andere Investitionen fehlen", verdeutlicht Mädge. Der niedrige Pachtpreis sei 2014 nur deshalb für einen begrenzten Zeitraum von fünf Jahren ausgehandelt worden, weil man als Stadt berücksichtigt habe, dass die Fläche danach auch geräumt werden muss, womit weitere Kosten verbunden sind. 

Richard Meier hält dem entgegen, dass sein Verein nicht nur Pacht zahlt, sondern auch dafür sorgt, dass in Lüneburg überhaupt Flugbetrieb möglich ist, wozu die Stadt laut geltendem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) verpflichtet sei. Sein Verein unterhalte und pflege das gesamte Areal und halte auch die notwendige Infrastruktur und personelle Ausstattung bereit. "Wir stellen sicher, dass tagsüber jederzeit Flugzeuge in der Stadt starten und landen können, auch das Feuerwehr-Flugzeug für die Waldbrandbekämpfung", stellt Meier klar. 

Hinzu komme laut Meier, dass die Stadt, sollte es zur Stilllegung des Flugbetriebes kommen, nur einen geringen Teil des Areals wirtschaftlich nutzen könne. Denn sowohl eine dort ausgewiesene Ausgleichsfläche als auch der zum benachbarten Militärgelände einzuhaltende Sicherheitsstreifen würden nicht für die von der Stadt favorisierte Gewerbeansiedlung genutzt werden können. "Und selbst der kleine Bereich, der dann noch übrig bleibt, würde durch die notwendige Erschließung nochmals geschmälert", ergänzt Meier. 

Einen wirtschaftlichen Schaden für die Stadt kann Meier daher nicht erkennen, im Gegenteil: "Die Stadt profitiert davon und bekommt auch noch die Pachtzahlungen." Nicht nachvollziehen könne er zudem, dass die Stadt ein Areal als Gewerbegebiet nutzen will, das laut Klimagutachten eine wichtige Funktion für das Stadtklima habe.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens – zwei Vereinsmitglieder – haben nun die Möglichkeit, ihr Bürgerbegehren neu zu formulieren und der Hansestadt anzuzeigen, wie die Stadt erklärte. Dazu sei man mit den Initiatoren, "in einem sachlichen Austausch", wie Mädge erklärte.