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Engpässe durch flexible Einschulungstermine

Ulrich Mädge fordert als Präsident des Niedersächsischen Städtetags Änderungen 

Lüneburg, 19.12.2019 - Der Präsident des Niedersächsischen Städtetags, Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge, fordert aufgrund erheblicher Engpässe Änderungen bei den flexiblen Einschulungsterminen. "Im Rahmen der Schulgesetznovelle 2018 haben wir vor den Folgen flexibler Einschulungstermine gewarnt und darauf hingewiesen, dass die Kommunen den zusätzlichen Aufwand zu bewältigen und die Kosten zu tragen haben",  erklärt Mädge in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Städtetags. Nun zeige sich, dass neben der Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten vor allem die Flexibilisierung des Einschulungstermins eine Hauptursache für die enormen Engpässe in den Kindertagesstätten sei.

"Einzelne Städte müssen für bis zu 240 Kinder zusätzliche und außerplanmäßige Plätze schaffen", so Mädge. Der Niedersächsische Städtetag schlägt deshalb vor, die Entscheidungsfrist für die Erziehungsberechtigten mindestens auf den 1. Februar des jeweiligen Jahres vorzuziehen. Darüber hinaus müsse die Frist als Ausschlussfrist gestaltet werden. Nur so könne verhindert werden, dass viele Eltern ihre Entscheidung noch im Juni oder Juli treffen.

"Was pädagogisch sinnvoll sein mag, führt zu Engpässen, Planungsschwierigkeiten und erheblichen Kosten", sagt der Vizepräsident des Verbandes, Oberbürgermeister Frank Klingebiel. Man habe Kultusminister Tonne mehrfach Vorschläge zur Flexibilisierung von Standards wie beispielsweise eine befristete, einrichtungsbezogene Flexibilisierung der Gruppenstärken im Kindergarten unterbreitet, betonen Mädge und Klingebiel in der gemeinsamen Pressemitteilung.

Hintergrund
Mit der Novelle des Schulgesetzes wurde 2018 das Gesetz dahingehend verändert, dass die Erziehungsberechtigten bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, künftig den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben können. Bei Bedarf müssen die Eltern nur einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Grundschule stellen, ohne dass zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.