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Auf Streife gegen Corona

Ordnungsamt und Polizei prüfen Einhaltung der Verbote

Polizei und Ordnungsamt sind in diesen Tagen in Lüneburg unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Verbote zu überprüfen. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 19.03.2020 - Es wirkt bizarr, ist aber bitterer Ernst. Vier Teams, bestehend aus Mitarbeitern des städtischen Ordnungsamtes und der Lüneburger Polizei, sind derzeit in der Innenstadt und in den Außenbezirken von Lüneburg unterwegs, um zu kontrollieren, ob die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Schließung von Gewerbe eingehalten wird. Die Stadt zieht ein erstes positives Fazit.

Ordnungsamtsleiter Joachim Bodendieck sagte nach den Kontrollen: "Wir hatten keine Verstöße bisher, die Lüneburger Geschäftsleute haben die Vorgaben super umgesetzt." 

Ob Bekleidungs-Geschäfte, Buchläden, Blumenhändler oder Fachgeschäfte: Überall hängen Schilder im Schaufenster, die auf die Schließung hinweisen. Viele Händler verweisen hier auf ihren Online-Shop oder bieten an, Waren zu verschicken. 

Weiterhin geöffnet haben hingegen unter anderem Supermärkte, Poststellen, Banken, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Auch Friseure und andere Dienstleistungen wie etwa Reparaturangebote bleiben bestehen. So darf ein Uhrenladen zwar keine Kunden mehr im Laden bedienen, um Uhren zu verkaufen, aber der Inhaber darf weiterhin Reparaturen durchführen.

"Von der Schließung sind alle Geschäfte und Einrichtungen ausgeschlossen, die dem täglichen oder gesundheitlichen Versorgungsbedarf dienen", fasst Bodendieck zusammen. So kommt es, dass Kosmetiker und Nagelstudios schließen müssen, Anbieter für medizinische Fußpflege aber weiter öffnen dürfen. Außerdem gelte: Vor allem Handwerker und Dienstleister sollen ihrer Tätigkeit auch weiterhin nachgehen können, wenn sie alle Schutzmaßnahmen einhalten. 

In Fällen, in denen unklar ist, wie die Allgemeinverfügung auszulegen ist, prüfen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg jeden konkreten Fall. "Uns ist es wichtig, dass wir hier klare und transparente Entscheidungen treffen und diese dann umsetzen", sagt Bodendieck. In Zweifelsfällen könne es nach Absprache mit dem Landkreis sein, dass ein zunächst ausgesprochenes Verbot auch wieder aufgehoben wird. "Die Auslegung der Allgemeinverfügung ist zum Teil sehr komplex", erläutert Bodendieck. 

Die Stadtverwaltung kündigte an, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamts auch in den nächsten Tagen unterwegs sein werden – dann werde vor allem in Bars, Restaurants und Hotels geprüft, ob die Vorgaben des Kreises zum Schutz vor dem Corona-Virus umgesetzt werden.