header

Flugplatz-Schicksal entscheidet sich am 14. Juni

Bürgerbegehren ist zulässig – 120.000 Euro Kosten für Bürgerentscheid

Bekommt der Flugplatz in Lüneburg eine neue Chance? Das haben die Bürger der Stadt am 14. Juni in der Hand. Foto: LGheuteLüneburg, 25.03.2020 - Das Bürgerbegehren zur Zukunft des Lüneburger Flugplatzes ist rechtlich zulässig. Das hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg in seiner gestrigen Sitzung festgestellt. Zuvor hatte die Verwaltung die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens eingereichten Unterschriften überprüft. Das Ergebnis: Die erforderlichen 5923 Unterschriften wurden fristgerecht vorgelegt, so dass das Bürgerbegehren nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zulässig ist. Stattfinden soll der Bürgerentscheid am 14. Juni. 

"Wir hoffen sehr, dass sich bis dahin die Situation rund um die Corona-Pandemie etwas entspannt haben wird und wir den Entscheid problemlos durchführen können", erklärte Oberbürgermeister Ulrich Mädge. Laut NKomVG ist die Stadt verpflichtet, den Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten nach der jetzigen Zulässigkeitsentscheidung durchzuführen. "Wir schöpfen hier den Rahmen so weit wie möglich aus, zum einen wegen der aktuellen Umstände, aber auch, um ausreichend Zeit für die Vorbereitung des Bürgerentscheids zu haben."

Denn der Aufwand sei ebenso groß wie bei einer regulären Wahl – organisatorisch wie finanziell, erklärte die Stadt. So sind für den Bürgerentscheid diverse Abstimmungsräume einzurichten mit einer entsprechend hohen Anzahl an ehrenamtlichen Helfern. Die Stadt beziffert die geschätzten Kosten für den Bürgerentscheid mit rund 120.000 Euro. 

Darin enthalten sind Mittel vor allem für die Organisation und Durchführung des Bürgerentscheids selbst als auch für Öffentlichkeitsarbeit. "Um alle Lüneburgerinnen und Lüneburger vor der Abstimmung umfangreich zu informieren, planen wir ein Abstimmungsheft zu erstellen und an alle Haushalte auszuteilen", erklärte Mädge. Dadurch könne sich jeder ein Bild machen, was ein Ja oder ein Nein beim Bürgerentscheid für die Stadt und für die Einzelnen bedeute. Zu Wort kommen sollen in dem Abstimmungsheft neben den Initiatoren die Stadtverwaltung sowie alle Fraktionen aus dem Rat der Stadt. Darüber hinaus plant die Hansestadt eine Info-Homepage zum Bürgerentscheid zu erstellen und insgesamt drei Podiumsdiskussionen anzubieten. 

Der Freigabe für diese außerplanmäßigen Ausgaben stimmte der Verwaltungsausschuss zu. Auch der Rat muss dazu in seiner nächsten Sitzung am 31. März noch seine Zustimmung geben. Ebenfalls entscheiden muss der Rat über die eigens für die Durchführung des Bürgerentscheids entworfene Satzung. Diese regelt die rechtlichen Vorgaben zum Ablauf des Bürgerentscheides, sie orientiere sich dabei maßgeblich an den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften.