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Drei Stunden für einen einzigen Beschluss

Trotz Änderungsantragsflut der Grünen kann das Neubaugebiet Wienebüttel kommen

Steuert einen merkwürdigen Kurs: Ulrich Blanck, Fraktionschef der Grünen im Rat der Stadt Lüneburg (hier ein Archivfoto aus dem Bauauschuss). Foto: LGheuteLüneburg, 19.12.2020 - Man mag es nicht glauben, aber der Rat der Stadt Lüneburg hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr doch noch ein paar Dinge auf den Weg gebracht. Viel war es aber wieder nicht, denn die unsäglichen Dauerdiskussionen gingen inzwischen selbst einigen Ratsmitgliedern augenscheinlich so sehr auf die Nerven, dass sie es vorzogen, die Sitzung lieber vorzeitig zu verlassen – mit der Folge, dass der Rat anschließend nicht mehr beschlussfähig war. So kamen nur wenige Punkte zur Abstimmung, und auch diese nur, weil zuvor die Tagesordnung geändert wurde. Hier die wichtigsten Beschlüsse. 

Nach fast dreistündiger (!) Diskussion hatte der Rat, wie aus der Sitzung zu hören war, es tatsächlich geschafft, eines der rund 40 Themen, die auf der Tagesordnung standen, abzuarbeiten. Es ging um den Bebauungsplan für das Neubaugebiet "Am Wienebütteler Weg", ein Thema, das in den letzten Monaten mehrfachst hoch- und runterdiskutiert wurde, zig Ausschusssitzungen dominierte und Präsentationen von Verwaltung und Gutachtern erforderte. Und eigentlich war längst klar: das Neubaugebiet soll kommen, so hatte es der Bauausschuss als vorgeordnetes Fachgremium gegen die Stimmen der Grünen zur Beschlussfassung durch den Rat vorgeschlagen.

Doch all das half nichts. Die Grünen, bockig wie kleine Kinder, denen die Eiskugel von der Waffel gefallen ist, wie der Kabarettist Dieter Nuhr in seinem Jahresrückblick 2020 in anderem Zusammenhang so treffend beschrieb, wollten noch einmal zeigen, wo die Harke hängt. Wie berichtet, hatten sie allein für diesen Tagesordnungspunkt 13 Änderungsanträge eingebracht, noch einmal neun extra für die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplans.

So diskutierten sie also erneut alle munter drauf los mit dem Ergebnis, dass beschlossen wurde, was eigentlich längst beschlossen war: grünes Licht fürs Neubaugebiet. Dagegen votierten die Grünen und die Linken.

Im Anschluss an diese Diskussion wurden dann doch noch weitere Punkte abgearbeitet. Hier die Beschlüsse in Kürze:

Viele Gebühren bleiben stabil. Das betrifft die Friedhofs- und Bestattungsgebühren, die Marktgebühren sowie die Abgaben für Schmutz- und Niederschlagswasser. Aber es gibt auch Veränderungen:

◼︎ Geringere Straßenreinigungsgebühren

 

Die milden Winter (und damit verbunden ein geringerer Winterdienst) haben dazu geführt, dass Überschüsse entstanden sind, die nun gebührenrechtlich durch eine Senkung ausgeglichen werden müssen. Die künftige Ersparnis hängt von der Grundstücksgröße sowie von der Reinigungshäufigkeit ab und kann bis zu 100 Euro pro Jahr betragen.

◼︎ Höhere Müllgebühren

Gründe für die Anhebung der Müllgebühren sind die über Jahre gestiegenen Personalkosten, höhere Sammelmengen etwa von Sperrmüll und Grünabfall sowie auch teilweise gestiegene Verwertungskosten für manche Abfallarten.

Rechenbeispiele:

  • 2-Personen-Haushalt mit 40-Liter-Tonne: 90,40 Euro statt bisher 86 (ohne Behälterservice). 122,80 Euro statt bisher 118,40 Euro (inklusive Behälterservice).
  • 4-Personen-Haushalt, 80-Liter-Tonne: 148,80 Euro (bisher 140,40 Euro, ohne Behälterservice). 181,20 Euro statt bisher 172,80 Euro (inklusive Behälterservice).

Auch die Entsorgung des Bioabfalls wird teurer (jeweils pro Jahr):

  • 120-Liter-Behälter: 22,60 Euro (bisher 21,60 Euro). Mit Service: 55 Euro statt bisher 54 Euro.
  • 240-Liter-Behälter: 34,20 Euro statt bisher 32,60 Euro. Mit Service: 66,60 Euro statt bisher 65 Euro.

◼︎ Veränderte Feuerwehrgebühren

Die Gebühren müssen seit 2018 jährlich neu berechnet werden. Zu Veränderungen kommt es, weil insbesondere die Fahrzeugkosten, wie zum Beispiel Abschreibungen, Reparaturen, Betriebsstoffe, Einsatzmittel und Verbrauchsmaterial, sowie die individuellen, jährlich variierenden Einsatzstunden jedes einzelnen Fahrzeugs in der Berechnung zu berücksichtigen sind.

Generell gilt bei Feuerwehreinsätzen außerhalb der Pflichtaufgaben: 60 Prozent der tatsächlichen Kosten trägt die Stadt. Das, was sich letztlich auf der Einsatzrechnung findet, bildet lediglich einen 40-prozentigen Kostenanteil ab. Dieser muss vom Auftraggeber bzw. Verursacher getragen werden. Kostenpflichtig sind Leistungen in der Regel nur dann, wenn bei Unglücks- und sonstigen Bedarfsfällen keine Menschenleben in Gefahr sind (etwa Räumen von Straßensperren, Ölbekämpfung, Auspumpen von Kellern, Zurverfügungstellung einer Brandsicherheitswache oder technische Hilfeleistungen wie Türöffnungen und Kleintierrettungen).

Rechenbeispiel 1:
Kostete die Auslösung einer Brandmeldeanlage, ohne dass ein Brand vorgelegen hat, bisher 819 Euro (bei einer fiktiven Berechnung von 30 Minuten Einsatzdauer und 13 Einsatzkräften), so wären nach der Anpassung nun 949,50 Euro zu zahlen.

Rechenbeispiel 2:
Kostete die Personenrettung aus defektem Fahrstuhl ohne akute Lebensgefahr bislang 587,50 Euro (bei einer fiktiven Berechnung von 30 Minuten Einsatzdauer und vier Einsatzkräften), so wären nach der Anpassung nun 756 Euro zu zahlen, wenn ein Rüstwagen zum Einsatz käme, und 366,50 Euro bei einem Kleineinsatzfahrzeug.

◼︎ Trinkwasser 

Eine Abgabe, die nicht Thema in der Ratssitzung war, ist die geplante Erhöhung der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr zum 1. Januar 2021. Diese Erhöhung bedeutet eine Verdopplung der aktuellen Gebühr von 7,5 Cent pro Kubikmeter auf 15 Cent pro Kubikmeter. Die Purena hat angekündigt, die erhöhte Wasserentnahmegebühr über die Trinkwasserpreise an die Endkunden weiterzugeben. Purena wird dementsprechend den Arbeitspreis für die Trinkwasserversorgung mit Beginn des neuen Jahres um 8 Cent pro Kubikmeter (netto) anheben. Dies bedeutet bei einem durchschnittlichen pro-Kopf-Verbrauch an Trinkwasser von 50 Kubikmeter pro Jahr eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung von rund vier Euro (netto) pro Person.