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Bürgeramt informiert künftig über Organspende

Neues Gesetz ab 1. November in Kraft

Hansestadt, 31.10.2012 - Um mehr Menschen zu einer Organspende zu bewegen, tritt am 1. November 2012 das "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz", das sogenannte Organspende-Gesetz, in Kraft. Die Mitarbeiter des Bürgeramts der Hansestadt Lüneburg sind von nun an verpflichtet, allen, die ihre Ausweisdokumente abholen, Aufklärungsunterlagen zum Thema Organspende mitzugeben. Die Unterlagen kommen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und beinhalten unter anderem einen heraustrennbaren Organspendeausweis.

"Die Bürgerinnen und Bürger sollen sich Gedanken darüber machen, ob sie bereit sind, Organe zu spenden", erklärt Susanne Twesten, die neue Leiterin des Bürgeramts. Viele Menschen haben für sich noch keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Liegt weder ein schriftlicher noch ein mündlicher Entschluss zur Spendenbereitschaft vor, müssen die nächsten Angehörigen eine Entscheidung treffen. Nur wer seinen Entschluss, zum Beispiel mit dem Organspendeausweis, bekundet, kann seinen Angehörigen oftmals eine große Belastung ersparen.

Susanne Twesten betont: "Wir stehen natürlich hinter dem Ziel und verteilen das Infomaterial gern über unser Haus. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen aber keine Aufklärungsarbeit leisten oder spezielle Fragen zum Thema Organ- und Gewebespende beantworten. Wir sind dafür fachlich einfach nicht ausgebildet."

Interessierte können sich unter 0221-8992-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Sitz in Köln wenden. Weitere Informationen zum neuen Gesetz gibt es auch unter www.bzga.de.

Zu diesem Thema findet heute Abend um 19.30 Uhr in der VHS-Halle, Haagestraße 1 in Lüneburg, auch eine Informationsveranstaltung statt, zu der die SPD einlädt.