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Gericht kassiert Ferrari

Besitzer war wiederholt ohne Führerschein gefahren

Celle, 03.05.2022 - Einen flotten Sportwagen vor der Tür aber keinen Führerschein – diese missliche Situation wollte ein Mann aus dem Landkreis Celle offenbar nicht akzeptieren. Er fuhr trotzdem los, wurde erwischt und vom Landgericht Hannover wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Weil der Mann bereits einiges auf dem Kerbholz hatte, wurde zudem die Einziehung seines Sportwagens angeordnet – ein Ferrari mit einem geschätzten Wert von 70.000 bis 100.000 Euro. Das wiederum passte dem Verurteilten nicht.

Der Mann legte Revision gegen das Urteil ein, hatte damit aber beim Oberlandesgericht Celle keine Chance. Der 2. Strafsenat folgte dabei in vollem Umfang der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Insbesondere hielt er – in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft – die Einziehung nicht für unverhältnismäßig.

Der Angeklagte war laut Gericht bereits wiederholt wegen Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten. Die in Frage stehende Tat hatte er nur kurze Zeit nach dem Erlass eines Strafbefehls wegen einer Trunkenheitsfahrt begangen. Neben dem Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte er weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen, warbei Rot über die Ampel gefahren und hatte ein Tempolimit missachtet. Zudem war er noch kurz vor der erstinstanzlichen amtsgerichtlichen Verurteilung wiederum ohne Fahrerlaubnis mit einem anderen Auto gefahren.

Die erfolgte Einziehung des Ferraris vernichte nicht die wirtschaftliche Existenz des Mannes, erklärte das Gericht und wies damit eine entsprechende entgegen Darstellung des Angeklagten ab.