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Bildungspaket: Merkblatt wird an Schulen verteilt

Landkreis, 08.04.2011 - Mittagessen in der Schulkantine, Beitrag Sportverein, ein neuer Ranzen: rund 7.000 Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen in Hansestadt und Landkreis Lüneburg vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren. Damit die neuen Leistungen bekannt werden und bei den betroffenen Kindern

ankommen, will der Landkreis noch vor den Osterferien Merkblätter an alle Schülerinnen und Schüler der Allgemein- und Berufsbildenden Schulen in Stadt und Kreis verteilen.

„Auf dem Flyer können Betroffene genau nachlesen, welche Leistungen ihnen zustehen und wer der richtige Ansprechpartner für sie ist“, sagt Christian Ratzeburg, Leiter des Fachdienstes Sozialhilfe und Wohngeld beim Landkreis.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Sie bekommen als Basispaket für Schulbedarf jährlich 100 Euro, von denen 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar ausgezahlt werden.

Die Kosten für Schulausflüge und Nachhilfe werden übernommen und ein Zuschuss zum Mittagessen in Schule, Kita oder Hort gezahlt. „Für Aktivitäten in Sport, Kultur und Freizeit steht jedem Kind bis 18 Jahre ein Budget von 10 Euro pro Monat zur Verfügung“, sagt Martin Wiese, Fachbereichsleiter Soziales, „dieses Guthaben kann beispielsweise für Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten verwendet werden.“

Abgerechnet wird in der Regel mit dem Träger oder Veranstalter, für bestimmte Leistungen gibt es Gutscheine: „Ganz wichtig ist aber – und darum bitten wir -, dass nun auch alle Vereine, Verbände und Institutionen mitmachen, das heißt, die Gutscheine auch annehmen. Was nützt der schönste Gutschein, wenn der Verein ihn nicht annimmt“, so Wiese.

Noch ist nicht ganz klar, wie der Landkreis als zuständiger Träger des Bildungs- und Teilhabepakets mit den Schulen zusammenarbeiten wird. „Die Schulen müssen uns zum Beispiel bestätigen, dass ein Kind Nachhilfe braucht oder rechnen das Mensa-Essen ab“, sagt Martin Wiese, „die Regeln dafür legen wir in einem Gespräch mit allen Schulen am 14. April fest.“

Klar ist aber jetzt schon: Wer in diesem Jahr beispielsweise schon Mitgliedsbeiträge für einen Verein gezahlt hat, kann rückwirkend bereits gezahltes Geld erstattet oder einen Gutschein für die Leistung bekommen.

Doch die Zeit drängt: „Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfe-Empfänger müssen ihre Anträge bis zum 30. April stellen, wenn sie rückwirkend zum 1. Januar diese Leistungen bekommen wollen“, sagt Fachdienstleiter Christian Ratzeburg, „für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger gilt der 31. Mai als Frist.“

Die Antragsvordrucke für das Bildungspaket erhalten Bürgerinnen und Bürger in allen Schulen sowie den Kommunalverwaltungen und im Jobcenter. Außerdem können Interessierte die Formulare im Internet unter www.lueneburg.de/bildungspaket herunterladen.

Sozialhilfe-, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger wenden sich an ihr Sozialamt:

  • Hansestadt Lüneburg, Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg, Fachbereich Familie und Bildung, Tel.: 04131-309-358 , Öffnungszeiten: montags und mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 13 bis 16 Uhr sowie nach Vereinbarung
  • oder Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg, Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld, Tel.: 04131-26-1070, Öffnungszeiten: montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und nach Vereinbarung.

Familien, die Arbeitslosengeld II erhalten, wenden sich ans

  • Jobcenter Lüneburg, Horst-Nickel-Str. 4, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131-60370, Öffnungszeiten: montags und dienstags von 7.45 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 7.45 bis 13 Uhr , donnerstags von 7.45 bis 14 Uhr (für Berufstätige bis 18 Uhr) und freitags von 7.45 bis 12.00 Uhr.