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Schulklassen mal in Szenario B, mal in C

Kultusministerium reagiert auf Lockdown-Verlängerung – Alle Prüfungen sollen stattfinden

Mit dem neuen Erlass aus Hannover ist jetzt geregelt, wie die Schulen in Lüneburg nach den Weihnachtsferien mit dem Coronavirus umgehen sollen. Foto: LGheuteHannover, 06.01.2021 - Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat das Kultusministerium in Hannover jetzt die Unterrichtsformen und Betreuungsangebote für die Schulen in Niedersachsen festgelegt. Danach wird es nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar Wechselunterricht und Distanzlernen sowie Notbetreuung geben. Nachfolgend die Maßnahmen im Einzelnen.

Folgende Maßnahmen für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar sind konkret vorgesehen:

1. Die Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11. bis 15. Januar ins Distanzlernen (Szenario C) und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht (Szenario B). In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.

2. Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11. und 29. Januar in geteilten Klassen (Szenario B) unterrichtet.

3. Die Sekundarbereiche I und II (Schuljahrgänge 5 bis 8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen (Szenario C).

4. Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen (Szenario C). Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, zum Beispiel bei Abschlussklassen.

5. Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C.

6.) Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.

Notbetreuung in den Schulen

Laut Kultusministerium wird Notbetreuung angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 8 Uhr und 13 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens einen Erziehungsberechtigten.

Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird angeboten wird bis zu 50 Prozent angeboten.

 

Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) betont, mit den jetzt getroffenen Maßnahmen einen Weg zu finden, "der deutliche Kontaktreduzierungen erzeugt, aber auch Bildung und Betreuung vor allem für die Jüngsten sicherstellt und Zukunftschancen sichert. Daher legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Primarbereich und die Abschlussklassen. Wir haben ein tragfähiges Konzept für Bildung im Lockdown."

Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen sagt der Minister: "Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen. Alle Prüfungen für Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden. Ebenso das Abitur. Hier arbeiten wir intensiv an der Sicherstellung der zentralen Abiturprüfung. Als Notfalloption können auch dezentrale Prüfungen durchgeführt werden, was wir aber grundsätzlich vermeiden möchten."