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Fahrräder werden vorerst nicht mehr mitgenommen

Metronom begründet Schritt mit Baumaßnahmen und erhöhtem Fahrgastaufkommen

Der Metronom zwischen Hamburg und Uelzen fährt jetzt ohne Fahrräder an Bord. Foto: LGheuteUelzen, 09.06.2022 - Die Fahrradmitnahme in den Metronomzügen auf der Strecke Hamburg-Uelzen wird ab morgen deutlich eingeschränkt. Das Uelzener Bahnunternehmen begründet die Entscheidung mit den anstehenden Baumaßnahmen und als Konsequenz aus den bisherigen Erfahrungen mit dem 9-Euro-Ticket. 

Auf der Linie RE3/RB31 Hamburg-Uelzen ist die Fahrradmitnahme aufgrund der großen Sommerbaumaßnahmen der Bahn ab morgen grundsätzlich und bis auf Weiteres vollständig ausgeschlossen. "Ab 15 Uhr ist auf der gesamten Strecke kein Zustieg mit Fahrrad mehr möglich", teilte das Unternehmen mit. Wegen der Baumaßnahme ist der Zugverkehr auf der Linie ab dem kommenden Wochenende stark eingeschränkt. Außerdem wird insbesondere zwischen Hamburg-Harburg und Winsen ein umfangreicher Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. "In dieser Situation können wir schlicht keine Fahrräder mehr mitnehmen", so Metronom-Sprecherin Miriam Fehsenfeld.

Auch auf den übrigen Strecken des metronom wird die Fahrradmitnahme zumindest zeitweise ausgeschlossen. Grund sind hier die auch absehbar deutlich erhöhten Fahrgastzahlen im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket. "Wir gehen davon aus, dass die Züge insbesondere an den Wochenenden weiterhin sehr voll sein werden", so die Sprecherin. Auf der Linie RE2 Göttingen-Hannover-Uelzen und auf der Linie RE4/RB41 zwischen Bremen und Hamburg ist die Fahrradmitnahme daher jeweils am Wochenende von Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 22 Uhr, bis auf Weiteres ausgeschlossen. Das heißt, auf diesen Strecken ist freitags ab 15 Uhr kein Zustieg mit Fahrrad mehr möglich.

Über Pfingsten hatte das Unternehmen die Fahrradmitnahme bereits eingeschränkt, da die Züge zum Teil so voll waren, dass in Einzelfällen selbst Fahrgäste nicht mehr mitgenommen werden konnten. Man die weitere Entwicklung an den Wochenenden aber beobachten und die Regelung bei Bedarf anpassen und gegebenenfalls auch wieder aufheben.