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Gelbe "AUB" ab kommendem Jahr nicht mehr erforderlich

Änderung gilt nicht für Leistungsbezieher 

Lüneburg, 21.12.2022 - Arbeitnehmer müssen im Krankheitsfall ab dem kommenden Jahr ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) mehr vorlegen. Die Vorlage der gelben Scheine ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Die Pflicht zur "Krankmeldung" beim Arbeitgeber besteht aber weiterhin, wie die Techniker Krankenkasse berichtet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter.

Für Kunden der Agenturen und Jobcenter gelte die Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht, darauf weisen die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen sowie die Jobcenter in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen hin. Leistungsbezieher müssen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

Hintergrund ist, dass diese Institutionen erst ab 1. Januar 2024 gesetzlich berechtigt sind, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kunden die AUB aktiv bei ihrem Arzt einfordern. Die Vorlage einer AUB sei wichtig, um weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine AUB im Krankheitsfall weiterhin ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter beziehungsweise dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.

Allerdings können die AUB auch digital übermittelt werden. Kunden der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen nutzen dafür den eService unterwww.arbeitsagentur.de oder die BA-mobil-App. Die Jobcenter halten für ihre Kunden das Angebot Jobcenter.digital vor.