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Entschädigung für Bahn-Chaos

Erixx erstattet 20 Prozent des Ticketpreises wegen zahlreicher Zugausfälle 

Lübeck, 19.02.2023 - Es sollte der Beginn einer neuen Nahverkehrs-Epoche werden, doch der Start der Erixx-Route RE83 von Lüneburg nach Lübeck ging komplett in die Hose. Statt pünktlicher Züge musste das Lübecker Bahnunternehmen zwischen Dezember und Januar zahlreiche Zugausfälle und Verspätungen melden. Jetzt bietet Erixx seinen Kunden eine freiwillige Sonderentschädigung an.

Fahrgäste mit einem entsprechenden Ticket, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember bis 12. Januar auf einem Abschnitt der Strecke Lüneburg - Lübeck Hbf - Kiel Hbf unterwegs waren, können einmalig 20 Prozent des Fahrkartenpreises zurückerhalten. Diese Sonderentschädigung sei eine "freiwillige Leistung des Unternehmens und ist unabhängig davon, ob zusätzlich Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte, der NAH-SH-Garantie oder der hvv-Garantie geltend gemacht werden", teilte das Unternehmen mit.

"Leider sind wir unserem eigenen Qualitätsanspruch in den Wochen nach dem Betriebsstart am 11. Dezember 2022 nicht annähernd gerecht geworden. Darunter haben insbesondere Pendler und Schüler gelitten. Wir möchten daher all denjenigen, die zum Teil täglich von Zugausfällen und massiven Verspätungen betroffen waren, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Möglichkeiten eine eigene finanzielle Entschädigung anbieten. Es tut uns wirklich leid, das möchten wir mit dem Angebot auch noch einmal zum Ausdruck bringen", sagt Nicolai Volkmann, kaufmännischer Geschäftsführer von Erixx Holstein.

Wer kann die Sonderentschädigung erhalten?

Alle Fahrgäste, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 eine gültige Einzel-, Tages- oder Wochenfahrkarte für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf hatten und somit auf die Leistungen von Erixx Holstein angewiesen waren, können die Sonderentschädigung erhalten. 

Für alle Inhaber einer Monatsfahrkarte, einer Abo-Karte, einer Monatskarte im Abo, eines Jobtickets, eines Profi-Tickets oder eines Semestertickets mit dem Gültigkeitszeitraum Dezember 2022 und/oder Januar 2023 wird der Fahrpreis eines einzelnen Monats für die Berechnung der Sonderentschädigung zugrunde gelegt. Der Betrag wird einmalig pro Karteninhaber ausgezahlt, Mitfahrer werden nicht berücksichtigt. 

HVV-Abokarten und Profi-Tickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg bis Ratzeburg genutzt werden. Netzkarten im SH-Tarif müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lauenburg bis Kiel Hbf genutzt werden. Inhaber dieser Fahrkarten müssen einen Nachweis über den Wohnort vorlegen. 

Semestertickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg - Lübeck Hbf - Kiel Hbf genutzt werden. Semesterticketinhaber müssen ihre Immatrikulationsbescheinigung, das Semesterticket und einen Nachweis über den Wohnort vorlegen. 

Voraussetzung für die Sonderentschädigung ist grundsätzlich, dass die Nutzung der RE83/RB84 der verkehrsübliche Weg auf der Strecke ist und es keine mindestens vergleichbar schnelle Fahrplanalternative gibt. 

Ausgenommen von der Sonderentschädigung sind Freifahrkarten und Bahn-Cards 100. 

Wie kann man die Sonderentschädigung beantragen?

Um die Sonderentschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Hierfür hat Erixx Holstein ein eigenes Online-Portal eingerichtet. Alle Anträge, die über das Online-Portal bis einschließlich 15. März eingehen, werden geprüft. Das Online-Portal ist über die Unternehmenshomepage www.erixx.de erreichbar. Unter dem genannten Link finden Fahrgäste ebenfalls alle Informationen rund um die Sonderentschädigung. Die Beantragung ist ausschließlich über das Online-Portal möglich. 

Um die 20 Prozent des Fahrpreises im Geltungszeitraum zu erhalten, müssen Fahrgäste online ihre Kontakt- und Bankdaten übermitteln, einige kurze Angaben machen und einen Nachweis einreichen, dass sie zum Kreis der Berechtigten für die Sonderentschädigung gehören (etwa durch Upload eines Scans oder Fotos der Fahrkarte und gegebenenfalls weiterer erforderlicher Belege). 

Für Rückfragen steht den Fahrgästen ab dem 15. Februar 2023 ergänzend eine  Service-Hotline zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 0431-64749288 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar. 

Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es, Ansprüche geltend zu machen?

Alle Fahrgäste, auch die, die von der Sonderentschädigung von Erixx Holstein ausgenommen sind, können darüber hinaus wie gewohnt die NAH.SH-Garantie, die HVV-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. 

Bei Zugausfällen gelten die in ganz Deutschland einheitlichen Fahrgastrechte. Alle wichtigen Infos hierzu finden Fahrgäste unter dem Stichwort Fahrgastrechte im Bereich "Fahrkarten & Tarife" auf der Website von Erixx.