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Hilfe von Inkassounternehmen

Arbeitsagenturen holen sich bei Geldrückforderungen Unterstützung

Auch die Arbeitsagentur in Lüneburg wird mit Inkassounternehmen zusammenarbeiten. Foto: LGheuteLüneburg, 20.10.2016 - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt künftig bei Geldrückforderungen in begrenztem Umfang die Dienstleistungen von Inkassounternehmen in Anspruch. Wie die Agentur heute mitteilt, handelt es sich dabei um die Firmen Apontas und EOS mit Sitz in Hannover beziehungsweise Hamburg, die bei sogenannten niedergeschlagenen Forderungen tätig werden. Dabei handelt es sich um Forderungen, die ausgesetzt wurden, weil ein Schuldner vorübergehend nicht zahlungsfähig gewesen ist, beispielsweise Unternehmen in einem Insolvenzverfahren.

Apontas und EOS werden im Auftrag und in enger Abstimmung mit der BA gegenüber diesen Schuldnern aktiv. Dabei handelt es sich bundesweit um rund 120.000 Fälle im Volumen von zusammen 142 Millionen Euro. Die durchschnittliche Forderungshöhe liegt bei knapp 1.200 Euro. Die meisten Fälle stammen aus den Jahren 2006 bis 2010. Es gehe dabei ausschließlich um Leistungen, die von Arbeitsagenturen ausgezahlt worden sind. Leistungen von Jobcentern seien hiervon nicht betroffen.

Beide Inkassounternehmen haben im Juli 2016 den Zuschlag im Rahmen einer Ausschreibung erhalten. Aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegenüber dem Beitragszahler hat die BA alle ihr geschuldeten Geldleistungen vollständig zurückzufordern. Deshalb habe sie die beiden Dienstleister beauftragt, sie bei der Rückforderung von Leistungen zu unterstützen.