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Nachteile für Gewerbe durch neue Ladenöffnungszeiten

IHK kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung und fordert mehr Klarheit

Bislang haben die Händler in Lüneburg mit den bestehenden Ladenöffnungszeiten gut leben können. Foto: LGheuteLüneburg, 20.01.2017 - Ein neuer Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen sieht Änderungen der Ladenöffnungszeiten vor – und sorgt damit nach Auffassung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg für Verunsicherung in Handel und Verwaltung. Die Kammer kommentiert die Situation mit deutlichen Worten: "Der Gesetzentwurf schafft nicht die notwendige Rechtssicherheit", sagt Martin Exner, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer. "Eine erneute Überprüfung des Papiers ist dringend erforderlich, um dem Handel die besten Bedingungen im Wettbewerb mit Online-Anbietern und benachbarten Bundesländern bieten zu können."

Laut Gesetzentwurf muss es in Zukunft für einen verkaufsoffenen Sonntag einen übergeordneten Anlass geben, der einen erheblich größeren Besucherstrom auslösen muss als die Öffnung der Geschäfte selbst. "Dieser Aspekt ist immer eine Auslegungssache", sagt Exner. "Besonders kleine Städte und Gemeinden werden in vielen Fällen Probleme bekommen, diesen Anlass gerichtsfest zu konstruieren." Der Gang vor das Gericht sei also in Zukunft nicht ausgeschlossen. "Die Gefahr auf ein Mehr an bürokratischem Aufwand in der Genehmigungspraxis ist somit groß", sagt Martin Exner. "Umso drängender ist unsere Forderung: Der Handel braucht bei den Ladenöffnungszeiten einfache, unbürokratische und rechtssichere Regelungen."

Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass jede Stadt pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage innerhalb der gesamten Gemeinde oder eines Stadtbezirks genehmigen darf. Bislang durften Kommunen diese verkaufsoffenen Tage je Ortsbereich, also in kleinteiligeren Verwaltungseinheiten, genehmigen. Hinzu kommt eine fünfte Öffnung pro Jahr und Stadtbezirk, wenn sie laut Gesetzentwurf "einem kommunalen Entwicklungsziel dient", und eine weitere, undefinierte Öffnungsmöglichkeit für einzelne Verkaufsstellen. "Die Regeln sind auch in diesem Punkt nicht sehr einfach formuliert", sagt Exner.

Exner fürchtet, dass das Gewerbe in Stadt- oder Ortsteilen und in kleineren Quartieren benachteiligt wird und eine rechtssichere Handhabung der fünften und sechsten Öffnung in der Praxis ebenfalls kaum möglich ist – schwierige Voraussetzungen für einen stationären Handel, der in Zeiten rückläufiger Kundenfrequenzen und einem scharfen Wettbewerb mit den jederzeit "geöffneten" Online-Händlern verkaufsoffene Sonntage dringend brauche. "Damit dieses Instrument seine gewünschte Wirkung zur Stärkung und Sicherung des stationären Einzelhandels und der Standorte entfalten kann, darf der Gesetzgeber die Hürden nicht zu hoch legen. Deshalb gibt es für den Gesetzentwurf deutlichen Überarbeitungsbedarf."