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Hinzuverdienst trotz Kurzarbeitergeld

Neuregelung gilt jetzt für alle Branchen und Berufe

Lüneburg, 10.06.2020 - Die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld wurden gelockert, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen hin. Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Dies gilt – und das ist neu – für alle Branchen und Berufe.

Das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, dem Kurzarbeitergeld und dem Hinzuverdienst dürfe das normale Nettoeinkommen allerdings nicht übersteigen, betont die Agentur. Die gelockerten Hinzuverdienstregelungen sollen Betroffenen helfen, während des Kurzarbeitergeldbezuges finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung. Zuvor waren mit dem Sozialschutzpaket I die Hinzuverdienstmöglichkeiten lediglich für Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen gelockert worden.