26.08.2025 - "Wieso die Pflicht, Stellen öffentlich auszuschreiben, gegen die Rundfunkfreiheit des Senders verstoßen soll, leuchtet Karlsruhe ebenfalls nicht ein", heißt es in einem Beitrag der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Klage des öffentlich-rechtlichen Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) in allen Punkten abgewiesen hat. Der skandalträchtige RBB hatte Verfassungsbeschwerde gegen den Staatsvertrag der Bundesländer Berlin und Brandenburg eingereicht, um den Einfluss des Gesetzgebers auf die Organisation des Senders weitestgehend zu reduzieren.