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Fahrrad-Demo auf der A39 genehmigt

Lüneburg, 21.04.2023 - Die geplante Fahhrad-Demo am kommenden Sonntag, 23. April, darf nun doch auf der A39 stattfinden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab einem entsprechenden Eilantrag des Veranstalters statt. Damit widersprach das Gericht der Stadt Lüneburg, die wegen der Vollsperrung der Autobahn massive Verkehrsbehinderungen befürchtete (LGheute berichtete).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Stadt ihre Untersagung in gleicher Weise begründete wie bei ihrer Untersagung für die  bereits für den 9. April geplanten Demo. Auch da konnten sich die Veranstalter per Eilantrag gegen die Stadt durchsetzen. Das Gericht erklärte jetzt, dass die Stadt den damaligen Beschluss des Gerichts "in unzulässiger Weise umgangen habe", da sich die Sach- und Rechtslage nicht in relevanter Weise verändert habe. Auch in den zwischenzeitlich vorgelegten Stellungnahmen der Autobahn GmbH und der Lüneburger Polizei, die sich beide gegen die Nutzung der A39 aussprachen, sah das Gericht nicht als ausreichend an.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Stadt steht binnen zwei Wochen die Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu.