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Fahrrad-Demo auf der A39 doch verboten

Oberverwaltungsgericht beendet Gericht-Hick-Hack

Freie Fahrt für freie Bürger: Auf der A39 haben Radfahrer weiter nichts verloren. Foto: LGheuteLüneburg, 22.04.2023 - Die Nutzung der A39 für die für morgen geplante Fahrrad-Demo ist nun doch nicht zulässig. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Nachmittag. Das Gericht hob damit die gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg auf und setzte zugleich einen Schlussstrich unter die seit Wochen dauernde gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Demo-Veranstalter und Stadt Lüneburg.

Anders als das Verwaltungsgericht Lüneburg (LGheute berichtete) ordnete das Oberverwaltungsgericht die von der Stadt Lüneburg vorgebrachten Gründe zur Untersagung der Nutzung der A39 als relevant ein. Als entscheidend werte das Gericht dabei, dass die Stadt sich dabei auf eine neue Gefahrenprognose berief. Zugleich betonte das Gericht, dass es auf die Umstände ankomme, die von der Behörde – also der Stadt Lüneburg – zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung berücksichtigt worden seien. Die Stadt habe – unter anderem mit Bezug auf Sperrungen von Teilstrecken der A1 und der A25 am 23. April und deren Folgen bei ihrer erneuten Anordnung – "wesentlich neue Tatsachen berücksichtigt und damit eine neue Gefahrenprognose erstellt". Das sei so zuvor nicht dargestellt worden.

Weiter hieß es, dass der öffentliche Straßenraum zwar grundsätzlich für die Durchführung von Versammlungen zur Verfügung stehe, weil dort die "Möglichkeit eines allgemeinen kommunikativen Verkehrs" gegeben sei. Bundesautobahnen seien jedoch keine solche öffentlichen Kommunikationsräume. Vielmehr seien sie "grundsätzlich nur für begrenzte Zwecke, nämlich den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen" zugänglich. Die hohe Bedeutung der Versammlungsfreiheit sei zwar zu berücksichtigen und könne "in eng begrenzten Ausnahmefällen" auch eine Nutzung von Autobahnen zu Demonstrationszwecken rechtfertigen, allerdings sei hier ein solcher "Ausnahmefall aber nicht gegeben". Zudem habe die Stadt mit der von ihr vorgegebenen Alternativroute einen "angemessenen Ausgleich zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt". 

Wie berichtet hatte die Stadt Lüneburg die Nutzung der A39 für die für morgen geplante Fahrrad-Demo untersagt. Dagegen hatte der Veranstalter per Eilantrag Beschwerde am Verwaltungsgericht eingelegt, das dem Antrag gestern zustimmte. Gegen diese Entscheidung wiederum legte die Stadt Lüneburg umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein, das sich nun der Position der Stadt anschloss.

Der Beschluss des Senats ist nicht anfechtbar.