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Bebauungsplan ist rechtens

Gericht gibt grünes Licht für Neubaugebiet Am Wienebütteler Weg

Hier vor den Toren Lüneburgs an der Straße nach Vögelsen soll das Neubaugebiet entstehen. Foto: Stadt LüneburgLüneburg, 04.05.2023 - Dem geplanten Neubaugebiet Am Wienebütteler Weg steht nichts mehr im Wege. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute eine Normenkontrollklage, die sich gegen den beschlossenen Bebauungsplan richtete, abgelehnt und eine Revision nicht zugelassen. Die Stadtverwaltung hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mit Erleichterung zur Kenntnis genommen.

Lüneburgs Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch sagte zu der Entscheidung: "Angesichts dieser Entscheidung werden wir jetzt rechtssicher und ohne weitere Diskussion um finanzielle Risiken die Erschließung vorantreiben."

Die Antragsteller hatten unter anderem die Zunahme von Verkehrslärm mit Blick auf das Baugebiet kritisiert. Lüneburgs Erster Stadtrat Markus Moßmann macht dazu deutlich: "Wir haben zu jeder Zeit des Verfahrens die Einwendungen der Antragsteller ernst genommen und auf Bitte des Gerichts in der mündlichen Verhandlung dargestellt, dass unter Umständen im Rahmen der bevorstehenden Lärmaktionsplanung geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen umgesetzt werden könnten."

Stadtbaurätin Heike Gundermann ergänzt: "Auch die kritischen Hinweise des Gerichts in der mündlichen Verhandlung in Bezug auf einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes haben wir aufgenommen, auch wenn diese nicht mit den von den Antragstellern vorgebrachten rechtlichen Bedenken im Zusammenhang stehen. Auf dieser Grundlage werden wir der Politik nun einen Vorschlag unterbreiten, wie mit der Kritik des Gerichts umzugehen ist. Das eindeutige Signal ist aber, dass wir dieser Rechnung tragen werden." Was das Gericht kritisiert hatte, teilte die Stadt allerdings nicht mit.

Unabhängig von dem Ausgang des Gerichtsverfahrens hatte der Rat der Stadt bereits vergangene Woche entschieden, trotz möglicher finanzieller Risiken durch das Normenkontrollverfahren die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) anzuweisen, mit den erforderlichen Arbeiten zur Erschließung zu beginnen (LGheute berichtete).