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Hetze gegen Lüneburger AfD-Politiker?

"Landeszeitung" stellt Berufsausübung von Dirk Neumann infrage – Verfassungsschutz rudert bereits zurück

Was hat sich die Redaktion der Landeszeitung bei dem Artikel gedacht? Foto: LGheuteLüneburg, 08.05.2025 - Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz schlägt nun auch in Lüneburg Wellen. Anlass ist ein Artikel in der "Landeszeitung" (LZ) , in dem die Frage aufgeworfen wird, ob der Lüneburger AfD-Politiker Dirk Neumann, der seit 2016 auch Mitglied im Rat der Stadt ist, weiterhin Polizeibeamter in der Polizeidirektion Lüneburg bleiben darf. Bei den "Linken" kommt der Artikel gut an, deutliche Kritik gibt es von der AfD. Unterdessen hat der Verfassungsschutz seine umstrittene Einstufung heute zurückgenommen. 

Die LZ stellt in ihrem Beitrag die Frage, "wie mit Beamten aus dem Polizeidienst umgegangen werden soll, die sich für eine Partei engagieren, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem benannt wird und die freiheitlich-demokratische Ordnung in Gefahr bringt". 

Die Antwort darauf erhielt die Redaktion aus dem Innenministerium in Hannover. Darin heißt es, die Einstufung des Verfassungsschutzes habe zunächst keine unmittelbaren beamten- oder disziplinarrechtlichen Auswirkungen. Denn entscheidend sei, ob die jeweilige Person durch konkrete Handlungen oder Aussagen gegen die Verfassung verstoßen wurde. Erst dann werde die Verfassungstreuepflicht, der Beamte per Eid unterliegen, verletzt.

◼︎ LZ liefert keine Belege

Hat also Dirk Neumann gegen seine Verfassungstreupflicht als Polizeibemater verstoßen? Auf diese Frage geht die LZ nicht ein und sie liefert auch keine Belege, die einen solchen Verstoß nahelegen könnten. Das gilt auch für die AfD insgesamt. Denn das Gutachten des Verfassungsschutzes, das der Einstufung zugrunde liegt, ist weiterhin unter Verschluss.

Dagegen ist bereits in den letzten Tagen deutliche Kritik von verschiedenen politischen Seiten auf Bundesebene laut geworden. Auch der Zeitpunkt der Einstufung wenige Tage vor Amtsübernahme durch die neue Bundesregierung kam dabei nicht gut an.  

◼︎ Linke fordern Suspendierung vom Dienst

Bei den Lüneburger Linken spielt dies offenbar keine Rolle. Der Kreisvorsitzende der Lüneburger Linken, Thorben Peters, nutzte den LZ-Artikel, um gegen Dirk Neumann Front zu machen und spricht sogar von einem "Fall Neumann". Für ihn ist klar: "Die jüngsten Enthüllungen rund um Dirk Neumann, Polizist und AfD-Ratsherr in Lüneburg, zeigen auf alarmierende Weise, wie tief rechte Netzwerke in staatliche Institutionen hineinreichen."

Bis zur vollständigen Klärung der politischen Aktivitäten von Dirk Neumann fordert Peters daher die sofortige Suspendierung des AfD-Politikers aus dem Polizeidienst. Auf Nachfrage von LGheute, was konkret er Neumann vorwerfe, gab es keine Antwort. 

◼︎ AfD: "Widerliche Kampagne"

Der Lüneburger AfD-Fraktionsvorsitzende Robin Gaberle indes spricht von einer "perfiden und widerlichen Kampagne seitens der LZ". Hier würden journalistisch-ethische Grundregeln "durch Inkaufnahme der Zerstörung der Existenz" verletzt. Dirk Neumann sei als Mitglied des Stadtrates nie durch polarisierende Worte aufgefallen und habe sich auch beruflich nie etwas hat zu Schulden kommen lassen. "Herr Neumann hat seinen Beruf und sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg immer strikt getrennt. In den neun Jahren, die ich mit Dirk nun zusammenarbeite, ist er mir insbesondere durch seine sachliche, manchmal etwas 'trockene' Fleißarbeit aufgefallen, aber niemals durch polarisierendes, unsachliches oder unfaires Verhalten gegenüber anderen", so Gaberle.

◼︎ Verfassungsschutz muss zurückziehen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat unterdessen seine Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zurückgezogen. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" heute berichtet, habe die Behörde gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht eine Stillhaltezusage abgegeben. Damit müssen die Verfassungsschützer vorerst bis zu einem Gerichtsurteil über die Hochstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebung schweigen. Ein Zurückweichen in der Sache bedeute dies allerdings nicht. Vielmehr handele es sich um einen üblichen Vorgang in einem Eilverfahren, so die NZZ. Das Eilverfahren wurde durch eine entsprechende Klage der AfD in Gang gesetzt.

Die Stillhaltezusage bedeute auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Gerichtsfall nur noch als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf, so die NZZ. Die in der vergangenen Woche bekanntgegebene und nun ausgesetzte Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" hätte es dem Verfassungsschutz erlaubt, die Überwachung der AfD zu verstärken, zum Beispiel durch die Anwerbung von Informanten und das Abhören der Parteikommunikation.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.

 

 

 

Kommentare  
Führende Vertreter der AFD relativieren den Holocaust uns sprechen von einem Schuldkult wenn es um die Verbrechen im Nationalsozialismus geht.Ich habe nicht gehört das sich Herr Neumann von diesen beschämenden Aussagen distanziert hat.80 jahre nach dem Ende des Faschismus lebt die menschenverachtende Hetze im Nadelstreifenanzug wieder auf.Wer sich als Staatsbeamter in so einer Partei bewegt ....
Gruß Andreas Meihsies
Die Weimarer Republik ist gescheitert, weil es nicht genügend Demokraten gab, die bereit waren, die Demokratie zu verteidigen. Das heißt, sie ist auch daran, gescheitert, dass man kein Parteiverbotsverfahren gegen die NSDAP eingeleitet hat, obwohl das rechtlich möglich gewesen wäre. Wenige Wochen nach Hitlers Installierung als Reichskanzler herrschten die Willkür und der Terror eines verbrecherischen "Führerstaates". — Und ein AfD-Verbotsverfahren schließt die politische Auseinandersetzung mit der AfD ja nicht aus. Die Aufgabe besteht darin, gut kommunizierte Lösungen anzubieten, die den demokratischen Verfassungsstaat weiterbringen und die Sorgen der Wähler ernst nehmen. Aber das ist doch kein Entweder-oder. Man kann beides tun, ich finde: Man muss beides tun.
Die NSDAP sollte seinerzeit auch "nicht als politische Konkurrenz kaltgestellt werden". Das w a r das Ende der Demokratie.
Im Jahr 1930 versuchten preußische Beamte, die NSDAP zu verbieten. Die Regierung lehnte das ab. Unter den höheren Beamten gebe es viele NSDAP-Anhänger. Man dürfe Beamte nicht entlassen, nur weil sie NSDAP-Mitglieder seien. Reichskanzler Brüning beendete die Diskussion. Das Kabinett könne „jetzt noch nicht zu der Frage der Legalität oder Illegalität der NSDAP endgültig Stellung nehmen“. Die NSDAP solle „politisch gestellt“ werden. Im Jahr 1931 wurden Putschpläne des hessischen NSDAP-Funktionärs Werner Best bekannt. Er hatte u. a. die Inhaftierung und Ermordung politischer Gegner vorgeschlagen. Das hessische Innenministerium forderte sofortige Ermittlungen. Die Oberreichsanwaltschaft aber weigerte sich. Die NSDAP hatte bereits Teile des Justizapparats unterwandert. Nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler durch Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 dauerte es 53 Tage bis die Nazis die Demokratie beseitigt („Ermächtigungsgesetz“, 24. März) und eine totalitäre Diktatur errichtet hatten.
Der demokratische Rechtsstaat kann seiner organisierten Abschaffung nicht zusehen. Aber jede Maßnahme der Exekutive muss einer juristischen Prüfung standhalten.
Die NSDAP wie auch die SED haben z.B. die SPD als politische Konkurrenz kaltgestellt. Das war nicht gut.

Die AFD sollte nicht als politische Konkurrenz kaltgestellt werden. Das wäre das Ende der Demokratie.
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