"Landeszeitung" stellt Berufsausübung von Dirk Neumann infrage – Verfassungsschutz rudert bereits zurück
Lüneburg, 08.05.2025 - Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz schlägt nun auch in Lüneburg Wellen. Anlass ist ein Artikel in der "Landeszeitung" (LZ) , in dem die Frage aufgeworfen wird, ob der Lüneburger AfD-Politiker Dirk Neumann, der seit 2016 auch Mitglied im Rat der Stadt ist, weiterhin Polizeibeamter in der Polizeidirektion Lüneburg bleiben darf. Bei den "Linken" kommt der Artikel gut an, deutliche Kritik gibt es von der AfD. Unterdessen hat der Verfassungsschutz seine umstrittene Einstufung heute zurückgenommen.
Die LZ stellt in ihrem Beitrag die Frage, "wie mit Beamten aus dem Polizeidienst umgegangen werden soll, die sich für eine Partei engagieren, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem benannt wird und die freiheitlich-demokratische Ordnung in Gefahr bringt".
Die Antwort darauf erhielt die Redaktion aus dem Innenministerium in Hannover. Darin heißt es, die Einstufung des Verfassungsschutzes habe zunächst keine unmittelbaren beamten- oder disziplinarrechtlichen Auswirkungen. Denn entscheidend sei, ob die jeweilige Person durch konkrete Handlungen oder Aussagen gegen die Verfassung verstoßen wurde. Erst dann werde die Verfassungstreuepflicht, der Beamte per Eid unterliegen, verletzt.
◼︎ LZ liefert keine Belege
Hat also Dirk Neumann gegen seine Verfassungstreupflicht als Polizeibemater verstoßen? Auf diese Frage geht die LZ nicht ein und sie liefert auch keine Belege, die einen solchen Verstoß nahelegen könnten. Das gilt auch für die AfD insgesamt. Denn das Gutachten des Verfassungsschutzes, das der Einstufung zugrunde liegt, ist weiterhin unter Verschluss.
Dagegen ist bereits in den letzten Tagen deutliche Kritik von verschiedenen politischen Seiten auf Bundesebene laut geworden. Auch der Zeitpunkt der Einstufung wenige Tage vor Amtsübernahme durch die neue Bundesregierung kam dabei nicht gut an.
◼︎ Linke fordern Suspendierung vom Dienst
Bei den Lüneburger Linken spielt dies offenbar keine Rolle. Der Kreisvorsitzende der Lüneburger Linken, Thorben Peters, nutzte den LZ-Artikel, um gegen Dirk Neumann Front zu machen und spricht sogar von einem "Fall Neumann". Für ihn ist klar: "Die jüngsten Enthüllungen rund um Dirk Neumann, Polizist und AfD-Ratsherr in Lüneburg, zeigen auf alarmierende Weise, wie tief rechte Netzwerke in staatliche Institutionen hineinreichen."
Bis zur vollständigen Klärung der politischen Aktivitäten von Dirk Neumann fordert Peters daher die sofortige Suspendierung des AfD-Politikers aus dem Polizeidienst. Auf Nachfrage von LGheute, was konkret er Neumann vorwerfe, gab es keine Antwort.
◼︎ AfD: "Widerliche Kampagne"
Der Lüneburger AfD-Fraktionsvorsitzende Robin Gaberle indes spricht von einer "perfiden und widerlichen Kampagne seitens der LZ". Hier würden journalistisch-ethische Grundregeln "durch Inkaufnahme der Zerstörung der Existenz" verletzt. Dirk Neumann sei als Mitglied des Stadtrates nie durch polarisierende Worte aufgefallen und habe sich auch beruflich nie etwas hat zu Schulden kommen lassen. "Herr Neumann hat seinen Beruf und sein Mandat im Rat der Hansestadt Lüneburg immer strikt getrennt. In den neun Jahren, die ich mit Dirk nun zusammenarbeite, ist er mir insbesondere durch seine sachliche, manchmal etwas 'trockene' Fleißarbeit aufgefallen, aber niemals durch polarisierendes, unsachliches oder unfaires Verhalten gegenüber anderen", so Gaberle.
◼︎ Verfassungsschutz muss zurückziehen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat unterdessen seine Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zurückgezogen. Wie die "Neue Zürcher Zeitung" heute berichtet, habe die Behörde gegenüber dem Kölner Verwaltungsgericht eine Stillhaltezusage abgegeben. Damit müssen die Verfassungsschützer vorerst bis zu einem Gerichtsurteil über die Hochstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebung schweigen. Ein Zurückweichen in der Sache bedeute dies allerdings nicht. Vielmehr handele es sich um einen üblichen Vorgang in einem Eilverfahren, so die NZZ. Das Eilverfahren wurde durch eine entsprechende Klage der AfD in Gang gesetzt.
Die Stillhaltezusage bedeute auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Gerichtsfall nur noch als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten darf, so die NZZ. Die in der vergangenen Woche bekanntgegebene und nun ausgesetzte Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" hätte es dem Verfassungsschutz erlaubt, die Überwachung der AfD zu verstärken, zum Beispiel durch die Anwerbung von Informanten und das Abhören der Parteikommunikation.
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.
Gruß Andreas Meihsies
Die AFD sollte nicht als politische Konkurrenz kaltgestellt werden. Das wäre das Ende der Demokratie.