header

Ferienwohnung nur noch mit Genehmigung

Lüneburg beschließt Satzung gegen Wohnraumentfremdung – Stadt ist Vorreiter

Viele Wohnungen auch in Lüneburgs Innenstadtbereich werden von Vermietern als Ferienwohnungen angeboten - zu Lasten der Wohnungssuchenden. Foto: LGheuteLüneburg, 26.06.2019 - Um dem Mangel an Wohnraum in der Hansestadt entgegenzuwirken, kann die Stadt Lüneburg künftig Eigentümern die Zweckentfremdung von Wohnraum untersagen. Zweckentfremdet wird eine Wohnung immer dann, wenn sie dauerhaft als Ferienwohnung vermietet oder überwiegend gewerblich genutzt werden soll. Auch gegen einen unbegründeten Leerstand, der länger als sechs Monate andauert, kann die Stadt künftig vorgehen. Grundlage dafür ist die sogenannte Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, die der Rat der Stadt in seiner jüngsten Sitzung am 25. Juni mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat.

Grundlage für die Satzung ist ein entsprechendes Gesetz, dass der niedersächsische Landtag im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet hat. Dieses ermächtigt Kommunen mit nachgewiesenem Wohnraummangel, eine Satzung gegen die Zweckentfremdung zu erlassen. Wohnraum darf somit nur mit Genehmigung der Kommunen anders genutzt werden. Lüneburg ist die erste Gemeinde, die eine entsprechende Satzung auf den Weg gebracht hat.

"Ich bin sehr froh, dass uns dieses Instrument endlich zur Verfügung steht", sagte Lüneburgs Oberbürgermeister Ulrich Mädge nach der Beschlussfassung im Rat. Es sei dringend erforderlich, der inflationären Entstehung von Ferienwohnungen in Wohngebieten entgegenzuwirken. Auch Gewerbe habe in Wohngebieten nichts zu suchen. "Jede Wohnung, die zweckentfremdet wird, fehlt uns auf unserem ohnehin sehr angespannten Wohnungsmarkt." 

Als Präsident des Niedersächsischen Städtetag setzt Mädge sich bereits seit zwei Jahren dafür ein, dass das Land hier eine entsprechende Rechtsgrundlage schafft. Das Zweckentfremdungsverbot sei aber nur ein Baustein beim Thema Wohnraumschutz, erklärte Mädge. Genauso wichtig sei für Lüneburg, dass das Land zeitnah das Wohnraumschutzgesetz voranbringe. "Das ist dringend notwendig, damit wir als Kommune bei einer Überbelegung oder unzumutbaren Wohnverhältnissen schneller einschreiten und die Mieter besser schützen können."

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar