header

Mietspiegel soll kommen

Nach der Entscheidung im Bundestag muss jetzt auch Lüneburg das Thema angehen

Trotz zahlreicher Neubauen wie hier im Hanseviertel kennen die Mieten in Lüneburg seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Foto: LGheuteLüneburg, 25.06.2021 - Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Das hat der Bundestag als Teil einer umfassenden Reform am Vormittag beschlossen. Ziel sei es, Mieter besser vor überzogenen Mieterhöhungen zu schützen. Auch die Hansestadt Lüneburg muss nun einen Mietspiegel erstellen.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge erklärt dazu: "Wir werden jetzt Gespräche führen, Angebote einholen und dann dazu im Sozialausschuss vortragen, sodass wir in 2022 einen Mietspiegel vorlegen können."

An den Gesprächen, zu der Lüneburgs Sozialdezernentin Pia Steinrücke einladen wird, sollen der Hauseigentümerverband Haus & Grund, der Mieterbund sowie die LüWoBau teilnehmen. Das Gespräch diene dazu, gemeinsam Grundlagen für einen Mietspiegel für die Hansestadt Lüneburg zu erarbeiten. Zudem soll auch ein Dialog mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis Lüneburg erfolgen, um das Thema gemeinsam anzugehen.

Mädge rechnet für die Erstellung eines Mietspiegels mit Kosten in Höhe von rund 80.000 Euro. Als Präsident des Niedersächsischen Städtetags hatte er auf eine Kostenbeteiligung des Bundes gedrungen, den es nun aber nicht geben soll.

Mädge blickt dennoch positiv auf die Reform: "Wir begrüßen, dass sich der Bundestag auf den qualifizierten Mietspiegel festgelegt hat. Das verstärkt die Wirkung des Mietspiegels." Die Tatsache, dass diese künftig nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden müssen, schaffe Rechtssicherheit. Dass der qualifizierte Mietspiegel sowohl von der jeweiligen Kommune als auch von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt sein muss, führe zudem zu mehr Akzeptanz.

Mit der Reform des Gesetzes soll die Qualität und Transparenz von Mietspiegeln gesteigert werden. Der Bund legt dafür die Mindeststandards fest, die beachtet werden müssen. Unverändert bleiben die Fristen für die Überarbeitung der Mietspiegel, die ursprünglich verlängert werden sollten. Der Mietspiegel muss nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar.