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Bleiben die Straßennamen doch erhalten?

Rat der Stadt diskutierte hinter geschlossenen Türen über Umbenennung von Erbstorfer Landstraße und Düvelsbrooker Weg

Die Erbstorfer Landstraße soll in Hartmut-Krome-Straße umbenannt werden. Dagegen wehren sich sich die Anwohner. Foto: LGheuteLüneburg, 27.12.2021 - Was wird aus der Erbstorfer Landstraße und dem Düvelsbrooker Weg? Kommt die beschlossene Umbenennung nun doch nicht? Anzeichen aus Politik und Verwaltung deuten darauf hin, dass womöglich doch noch nicht endgültig entschieden ist, Abschnitten der beiden Straßen einen neuen Namen zu geben. Dies war von Anwohnern kritisiert worden. 

"Das Thema ist im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt worden, mehr kann und darf ich dazu nicht sagen", erklärte Ratsmitglied Eckhard Pols (CDU) nach der jüngsten Ratssitzung am 21. Dezember gegenüber LGheute. In der Sitzung war von Teilen des Rates, aber auch der interessierten Öffentlichkeit erwartet worden, dass die Verwaltung zu der Kritik an der Umbenennung der beiden Lüneburger Straßen Stellung nehmen würde. Das geschah zwar auch, allerdings hinter geschlossenen Türen.

Einiges drang inzwischen dennoch nach außen. So war zu hören, dass die Verwaltung erwägt, den Ratsbeschluss zunächst auf Eis zu legen, die vom Rat beschlossenen Umbenennungen der beiden Straßen vorerst also ruhen zu lassen. Zudem sollen die betroffenen Anwohner über die Umbenennung informiert werden. Ob ihnen überdies mehr als die angebotenen 20 Euro Aufwandsentschädigung zugesprochen werden sollen, ist nicht bekannt.

Letzteres war einer der Kritik-Punkte, die Eckhard Pols gegenüber der Verwaltung vorgetragen hatte. "Bei einer Umbenennung muss viel mehr als nur der Personalausweis geändert werden. Das ist mit Aufwand, zum Teil auch mit weiteren Kosten verbunden. Hier kann man die Betroffenen nicht mit 20 Euro abspeisen", so der Ratsherr.

Wie berichtet, hatte der Rat der Stadt beschlossen, den westlichen Abschnitt der Erbstorfer Landstraße von der Bockelmannstraße bis zur Ostumgehung in "Hartmut-Krome-Straße" umzubenennen. Der künftige Namensgeber, der als Förderer Projekte in der Stadt unterstützt hatte, verstarb Anfang dieses Jahres. Seine Familie hatte daraufhin die Verwaltung um Benennung einer Straße oder eines Straßenabschnitts nach ihrem Familienmitglied gebeten. 

Von der Umbenennung waren auch die Anwohner des Düvelsbrooker Wegs überrascht worden. Hier soll der Abschnitt von der Universitätsallee bis zum ehemaligen Forsthaus den Namen von Hermann Reinmuth erhalten, einem Opfer des Nazi-Regimes. 

◼︎ Ratsbeschluss ungültig?

Unklar ist, ob der Ratsbeschluss überhaupt rechtsgültig ist. Denn ob es eine Pflicht der Verwaltung gibt, die Anwohner vorab zu informieren und anzuhören, dazu war aus dem Rathaus trotz LGheute-Anfrage bislang noch nichts zu hören. 

Die Anwohner der Erbstorfer Landstraße können die Umbenennung ihres Straßenabschnitts nicht nachvollziehen. Sie haben sich in einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und in einem Schreiben an die Stadt Einspruch gegen den Beschluss eingelegt. "Die Anlieger (egal ob privat oder gewerblich) haben einen Anspruch auf Bestandsschutz des Namens 'Erbstorfer Landstraße', heißt es in dem Schreiben. Zugleich heben sie die besondere Bedeutung des Straßennamens als "geographische Verbindung zwischen Lüneburg und Erbstorf" hervor. Dies sei nicht nur für die Anlieger, sondern für "alle Bürger von Lüneburg und Umgebung" von Belang, "und zwar die gesamte Straße und nicht nur ein Teilstück".