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Durchsichtiger Antrag

07.02.2022 - Das Recht, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, steht jedem zu. Wer sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt sieht, darf in Karlsruhe vorstellig werden. Dazu fordert Karlsruhe, sich selbst auf den Weg zu machen. Dies steht auch dem Vorsitzenden der Lüneburger AfD-Kreistagsfraktion zu, der meint, sich gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht der Bundesregierung stellen zu müssen. Doch warum sollte dies der Landkreis Lüneburg für ihn erledigen? 

Stephan Bothe, Vorsitzender der Lüneburger Kreistagsfraktion und Abgeordneter im Landtag von Hannover, weiß nur zu gut, dass sein Antrag niemals die Mehrheit im Lüneburger Kreistag finden wird. Allein schon, weil er von der AfD kommt. Dass er ihn dennoch stellt, zeigt, dass es ihm weniger um die Klage selbst als um die Aufmerksamkeit geht, die er sich durch seinen Antrag erhofft. Wenn er es wirklich ernst meinen sollte, könnte er tun, was er offenkundig nicht will: selbst nach Karlsruhe gehen.

Wenn ihm hieraus Populismus vorgehalten wird, sollte er sich nicht wundern.

Ein Kommentar von Ulf Stüwe
zum Beitrag "Bothe will Verfassungsklage gegen Impfpflicht"