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Raketen und Böller nun doch verboten

Landkreis ordnet Feuerwerksverbot für einzelne Plätze an – Auch Ansammlungsverbot gilt

In der Lüneburger Innenstadt gilt das Feuerwerksverbot schon länger. Nun sind auch andere Plätze im Stadtgebiet davon betroffen. Foto: LGheuteLüneburg, 30.12.2020 - Morgen wird es das wohl dunkelste und stillste Silvester seit langem in Lüneburg geben. Denn nicht nur der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist untersagt, in der Stadt ist nun neben der Innenstadt und dem Kalkberg auch auf "belebten öffentlichen Straßen und Plätzen" das Abbrennen von Feuerwerk verboten, wie der Landkreis mit Verweis auf die Corona-Verordnung des Landes per Allgemeinverfügung festgelegt hat. Was dort noch abgebrannt werden sollte, wenn Raketen und Böller nicht erworben werden können, ließ der Landkreis offen. Nachfolgend die Plätze, wo und wann dort das Verbot gilt.

Das Feuerwerksverbot gilt in diesen Bereichen Lüneburgs:


Marktplatz und Marienplatz

Der Bereich Markt/Marienplatz. Grafik: Landkreis Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Am Sande, Glockenhof und Johanniskirche

Der Bereich um den Platz Am Sande und Johanniskirche. Grafik: Landkreis Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Stintmarkt, Kaufhausbrücke und Fischmarkt

Der Bereich um den Stintmarkt und die Kaufhausbrücke. Grafik: Landkreis Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Einkaufszentrum Kaltenmoor

Der Bereich um das Einkaufszentrum in Kaltenmoor. Grafik: Landkreis Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kalkberg

Der Bereich um den Kalkberg. Grafik: Landkreis Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Thorner Platz und Schule/Kirche am Kreideberg

Der Bereich um den Thorner Platz am Kreideberg. Grafik: Landkreis Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 31.Dezember 2020, in Kraft und mit Ablauf des Freitags, 1. Januar 2021, außer Kraft.

Vom 31. Dezember um 21 Uhr bis Neujahr um 7 Uhr ist auch das Mitführen von Feuerwerk in diesen Bereichen nicht erlaubt. Aus "Gründen der Verhältnismäßigkeit" werde aber auf das Verbot, die beschriebenen Plätze zu betreten, verzichtet, heißt es in einer Mitteilung der Kreisverwaltung. Vorsorglich wird auf das am 31. Dezember geltende Ansammlungsverbot hingewiesen. Das bedeutet: Personen dürfen sich nicht in einer größeren Gruppe von mehr als fünf Personen draußen ver- oder ansammeln. Für die Feier im kleinen Kreis gilt die Fünf-Personenregel, das heißt Treffen von bis zu 5fünf Personen aus zwei Haushalten und/oder Angehörige sind erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.

Die komplette Allgemeinverfügung des Landkreises gibt es hier.

◼︎ Landkreis umgeht Gerichts-Entscheidung

Mit seiner Silvester-Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Wie berichtet, hatte das Gericht das vom Land Niedersachsen generelle Feuerwerksverbot zum Schutz vor Corona als unzulässig einkassiert. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein derart umfassendes Feuerwerksverbot keine "objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme" sei, die auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verordnet werden dürfe. Mit der Reduzierung des Verbots auf vielfrequentierte Plätze umgeht der Landkreis dieses vom Gericht außer Vollzug gesetzte generelle Verbot.

◼︎ Verbot auch aus Natur- und Brandschutzgründen

Wie auch schon in den Vorjahren gilt zudem zwischen Silvester und Neujahr die Allgemeinverfügung der Hansestadt, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, also aller pyrotechnischen Gegenstände der Klasse 2, in der Lüneburger Altstadt und im Naturschutzgebiet Kalkberg untersagt. Grund dafür ist die erhöhte Brandgefahr, wie Ordnungsamtsleiter Joachim Bodendieck erläutert: "Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben."

Darüber hinaus gelte das Feuerwerksverbot am Kalkberg als ausgewiesenes Naturschutzgebiet: "Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier generell untersagt. Tiere, wie zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden, werden durch den Lärm der Böller empfindlich gestört. Wir hoffen, dass sich auch an diesen Stellen die Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll verhalten und auf ein friedliches Silvester."

Die Einhaltung des Feuerwerksverbots wird in der Innenstadt von Polizei und Ordnungsdienst kontrolliert, am Kalkberg ist ein privater Sicherheitsdienst für die Kontrolle im Einsatz. Über die Allgemeinverfügungen hinaus gilt: Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gesetzlich bereits untersagt.