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Studieren in Niedersachsen wird günstiger

Landtag beschließt Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2013/14

Hannover, 16.12.2013 - In Niedersachsen werden nun definitiv die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft sein. Einen entsprechenden Beschluss traf jetzt der Niedersächsische Landtag. "Wir schaffen die Studiengebühren ab, weil wir nicht wollen, dass ein Hochschulstudium am Geldbeutel der Eltern scheitert", sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajic. Mit der Abschaffung der Studiengebühren hat sich das Land verpflichtet, den Hochschulen die wegfallenden Einnahmen zu 100 Prozent zu ersetzen, auch bei steigenden Studentenzahlen.

Seit 2006/2007 müssen Studenten in Niedersachsen pro Semester 500 Euro Studiengebühren bezahlen. Mit dem Wegfall der Studiengebühren die rot-grüne Landesregierung diesen noch von der vorangegangenen CDU-FDP-Regierung getroffenen Beschluss wieder geändert, "eine der größten Fehlentscheidungen schwarz-gelber Hochschulpolitik", wie die Ministerin mitteilte.

Mit der Einführung der Studiengebühren in Niedersachsen sei die Studienneigung deutlich zurückgegangen, hieß es aus dem Ministerium. Kinder aus Nichtakademikerfamilien würden wegen der Studiengebühren häufiger auf ein Studium verzichten, als Kinder, deren Eltern selbst studiert haben. "Solange beim Eintritt ins Studium erst mal abkassiert wird, werden alle Bemühungen scheitern, mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem zu schaffen", sagte die Wissenschaftsministerin. Da ein durchschnittlicher Arbeiterhaushalt pro Monat etwa 1.212 Euro netto zur freien Verfügung habe, würden die Studiengebühren mit 1.000 Euro pro Kind und Jahr also fast einem Monatsbetrag entsprechen, rechnete das Ministerium vor.

Neben der Frage der Chancengleichheit habe bei diesem Gesetzentwurf die Verbesserung der Qualität des Studiums im Fokus gestanden. Deshalb sollen den Hochschulen die wegfallenden Einnahmen aus Studienbeiträgen nicht nur zu 100 Prozent ersetzt werden. Die Hochschulen müssen die Mittel auch zweckgebunden einsetzen, um die Studienbedingungen zu verbessern.