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Sudanese wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Prozess gegen 38-jährigen Flüchtling am Landgericht – Antifa bekundet Solidarität mit Angeklagtem 

Gegen einen 38-jährigen Sudanesen wird am Landhericht Lüneburg wegen versuchten Totschlags ermittelt. Foto: LGheuteLüneburg, 31.01.2019 - Mit großer Wucht soll der Sudanese Ramadan Y. einen Hohlziegelstein auf den Kopf von Sascha M. geworfen haben, der am Boden mit einem anderen Sudanesen kämpfte. Dabei soll er schwere Verletzungen davongetragen haben. Der 38-jährige Sudanese soll laut Staatsanwaltschaft danach ebenfalls mit einem Ziegelstein nach einer Frau geworfen haben, die durch ihr Dazwischentreten weitere Tätlichkeiten auf den am Boden liegenden Mann verhindert habe.

Dabei habe er nicht die Frau, aber einen anderen Mann an Hinterkopf und Finger verwundet, so die Anklage gegen den Sudanesen. Gegen ihn wird jetzt am Landgericht Lüneburg unter anderem wegen versuchten Totschlags verhandelt.

Mit hohen Sicherheitsvorkehrungen hat das Verfahren gegen den Sudanesen am Dienstag, 29. Januar, in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zunächst zur Last, am 29. Juli 2018 in Lüneburg versucht zu haben, einen Menschen zu töten und diesen mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung an der Gesundheit geschädigt zu haben. Im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen sechs Personen habe der Angeklagte einen Hohlziegelstein mit großer Wucht auf den Schädel eines am Boden mit einer weiteren Person kämpfenden Mannes geworfen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen. Der Getroffene habe knöcherne Kopfverletzungen erlitten. 

Anschließend habe der Angeklagte mit einer Hälfte des Ziegels, der ihm im weiteren Verlauf aus der Hand gefallen und zerbrochen sei, nach einer Frau geworfen, die durch ihr Dazwischentreten weitere Tätlichkeiten auf den am Boden liegenden Mann verhindert habe. Während der Angeklagte sie verfehlt habe, habe er einen anderen Anwesenden durch einen Wurf mit der zweiten Ziegelhälfte an Hinterkopf und Finger verwundet.

Letztlich soll der Angeklagte die Scheibe einer Bäckerei ebenfalls durch einen Ziegelwurf beschädigt haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. 

Am Dienstag gab es zum Prozessauftakt vor dem Landgericht eine "Solidaritäts-Kundgebung" für den Sudanesen, initiiert von der Antifaschistischen Aktion Lüneburg (Antifa). Auf Transparenten war "Freiheit für Ramadan" zu lesen. Antifa-Sprecher Olaf Meyer habe laut "Landeszeitung" die Hoffnung, "dass der Prozess die gesamte Geschichte erzählt und die Täterrolle nicht nach Hautfarbe verteilt". Warum Olaf Meyer meint, dass am Landgericht Lüneburg die rechtsstaatliche Ordnung außer Kraft gesetzt sein könnte, wird nicht berichtet.

Antifa-Sprecher Olaf Meyer berichtet laut "Landeszeitung" zudem, Auslöser für die folgenschwere Auseinandersetzung seien "rassistische Beleidigungen" aus der Gruppe der Deutschen gewesen. Anderslautenden Berichten zufolge soll die Gruppe der Deutschen aber eingeschritten sein, weil mehrere Sudanesen eine junge Frau belästigt haben sollen und auch nach Aufforderung durch die Gruppe der Deutschen, dies zu unterlassen, davon nicht abließen. Welche Version letztlich zutreffend ist, dürfte eine der wesentlichen Punkte in dem jetzt gestarteten Prozess werden. 

Fortsetzungstermine sind auf den 6. und 22. Februar sowie auf den 4., 6. und 8. März, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21, bestimmt. 

Für das Verfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet. Der Verhandlungssaal ist nur über den Seiteneingang des Landgerichts in der Bardowicker Straße zugänglich. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.