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Wer bewohnt welchen Wohnraum?

In diesen Tagen startet die Vorbefragung für den "Zensus 2022"

Ob vermietet oder selbstgenutzt, Eigentümer von Wohnungen und Gebäuden müssen bei der Vorbefragung Auskunft geben. Foto: LGheuteHannover, 12.10.2021 - Wer über Wohneigentum verfügt, auf den werden schon bald kritische Fragen zukommen. Anlass ist der sogenannte "Zensus 2022", die im kommenden Jahr geplante Erhebung zur Wohn- und Arbeitssituation in Deutschland, kombiniert mit einer Gebäude- und Wohnungszählung. Schon in diesen Tagen startet in Niedersachsen die dafür vorgesehene Vorbefragung. Dabei wird durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Teil aller Eigentümer von Wohnungen beziehungsweise von Gebäuden mit Wohnraum befragt.

Wie groß ist die Wohung? Wie viele Räume hat sie? Wird die Wohnung vermietet? Wie viele Personen wohnen dort und wie heißen sie? Gibt es Leerstand und wenn ja, wie lange schon? Wie hoch ist die Nettokaltmiete? So lauten einige der Fragen, die mit der "Vorbefragung" Auskunft darüber geben sollen, ob die vorliegenden Daten zu Eigentumsverhältnissen und Gebäuden "aktuell und von guter Qualität sind", wie das LSN mitteilt.   

Bei der Vorbefragung werden nicht alle Auskunftspflichtigen befragt, sondern nur ein Teil. Bei der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung, die im Mai 2022 stattfinden wird, werden hingegen alle Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung, wer an der Vorbefragung teilnimmt, hängt laut LSN von der "Struktur und Qualität der vorliegenden Daten" ab. In Niedersachsen werden im Rahmen der Vorbefragung rund 350.000 Eigentümer kontaktiert. Auch für die Vorbefragung gilt die Auskunftspflicht: Jede zur Auskunft ausgewählte Person ist verpflichtet, aktuelle Daten zu melden, erklärt das LSN.

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