header

Grundstückseigentümer bekommen Post aus Hannover

Niedersachsen startet mit der Erhebung zur Grundsteuerreform

Der künftige Wert von Grundstücken soll mit der Grundsteuerreform ermittelt werden. Foto: LGheuteHannover, 05.05.2022 - Eigentümer von Grundstücken in Niedersachsen werden in den kommenden Wochen Post von der Finanzverwaltung bekommen. Dabei handelt es sich um ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform, teilte das Finanzministerium in Hannover mit. Die Schreiben enthalten die Informationen, die eine Erklärung der Grundstückseigentümer gegenüber dem Finanzamt erleichtern sollen. Von kommendem Montag an sollen täglich 150.000 Schreiben versandt werden. 

Das Informationsschreiben zu dem jeweiligen Grundstück enthält neben Erläuterungen das Aktenzeichen sowie Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind. Die Eigentümer müssen sie nur überprüfen, erklärt das Ministerium. 

Auch ein eigens eingerichteter "Grundsteuer-Viewer" soll Hilfestellung geben. Dabei handelt es sich um eine Kartendarstellung, aus der die Grundstücksfläche online abzulesen ist. Außerdem wird der Lage-Faktor mit den dazugehörigen Bodenrichtwerten dargestellt. Der Grundsteuer-Viewer ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zu finden.

Die Erklärung des Grundstückseigentümer ist zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober elektronisch über das Portal "ELSTER" (www.elster.de) abzugeben. Sie besteht aus wenigen Angaben: der Adresse und den Flächengrößen des Grundstücks sowie der Gebäudeflächen für Wohnen und für Nicht-Wohnen. "Damit haben die Bürgerinnen und Bürger ihren Anteil an der Neubewertung ihres Grundstückes geleistet", so das Ministerium. 

◼︎ Flächen-Lage-Modell gibt Wert des Grundstücks an

Im Anschluss wird ein Lage-Faktor von der Finanzverwaltung ermittelt und in die Berechnung einbezogen. Dafür wird als Indikator der Bodenrichtwert für das jeweilige Grundstück genutzt und mit dem Gemeindedurchschnitt verglichen. Dahinter steht, dass eine Gemeinde dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen bietet, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im niedersächsischen Flächen-Lage-Modell berücksichtigt. Mithilfe des Grundsteuer-Viewers lasse sich der Lage-Faktor laut Ministerium für jeden nachvollziehen. 

Anlass für die Erfassung ist das im vergangenen Jahr beschlossene Niedersächsische Grundsteuergesetz, dem das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zu Grunde liegt. Notwendig ist die Neuregelung, um eine gerechte Besteuerung der Grundstücke zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. 

◼︎ Erklärung muss nur einmal abgegeben werden 

Niedersachsen hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Grundsteuergesetz zu beschließen. Das niedersächsische Gesetz ist laut Ministerium unbürokratischer, erfordere keine regelmäßige Wiederholung der Erklärung und spare Personal. Gegenüber dem verkehrswertorientierten Bundesmodell ist beim Flächen-Lage-Modell nur noch eine Hauptfeststellung für die ca. 3,5 Millionen zu bewertenden Grundstücke in Niedersachsen anstelle regelmäßiger weiterer Hauptfeststellungen im 7-Jahre-Rhythmus nötig. Nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gilt in allen Bundesländern das Bundesrecht, weswegen alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben ist.

Mit dem neuen Gesetz sei "keine Erhöhung des Aufkommens beabsichtigt", betonte Finanzminister Reinhold Hilbers. Gleichwohl werde es durch die Reform zu Änderungen kommen. Das könne sowohl zu einem Mehr als auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen. Die Höhe der Grundsteuer bestimmen jedoch letztlich die Gemeinden mit ihrem Hebesatz. Da die Aufkommensneutralität der Grundsteuer als Ganzes das erklärte Ziel sei, werde den niedersächsischen Gemeinden aufgegeben, neben dem tatsächlich festgesetzten Hebesatz den Hebesatz zu veröffentlichen, der aufkommensneutral wäre.