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Federvieh an der Elbe muss im Stall bleiben

Landkreis, 20.09.2011 - In der Zeit vom 1. September bis 30. November sowie vom 1. März. bis 30. April darf das Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest (Vogelgrippe) in der Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teilen der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck entlang der Elbe nicht außerhalb von geschlossenen Ställen gehalten werden. Darauf macht der Landkreis Lüneburg aufmerksam. Weitere Informationen, insbesondere die genaue Gebietsbeschreibung der Aufstallungspflicht, ist der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 3. November 2009 zu entnehmen.

„Die Geflügelhalter in den von der Aufstallpflicht betroffenen Gemeinden sind Ende 2009 mit einem Rundschreiben informiert worden“, sagt Jochen Gronholz, stellvertretender Leiter des Veterinäramts, „seither ist die Situation unverändert.“ Überprüfungen haben allerdings ergeben, dass die Stallpflicht nicht von allen Geflügelhaltern befolgt und Geflügel teilweise ohne Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten wird. Wer gegen die Aufstallungspflicht verstößt, muss mit Kontrollen und anschließenden Bußgeldern rechnen.

Die Allgemeinverfügung vom 3. November 2009 ist unter www.lueneburg.de auf dem Internetportal von Hansestadt und Landkreis Lüneburg im Bereich „Gesundheit für Mensch und Tier“ veröffentlicht. Sie kann aber auch beim Veterinäramt des Landkreises Lüneburg sowie den Samtgemeinden, der Gemeinde Adendorf sowie der Stadt Bleckede eingesehen werden.

Bei weiteren Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg unter der Telefonnummer 04131-26-1331 wenden.