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Maskenpflicht gilt wieder

Tragepflicht war wegen des gesunkenen Inzidenzwerts vorübergehend ausgesetzt

Auf den Plakaten wird auch darauf hingewiesen, dass die Maskenpflicht erst ab dem Inzidenzwert 35 gilt. Welcher Wert aktuell gültig ist, kann per QR-Code auf dem Plakat unten rechts abgerufen werden. Foto: LGheuteLüneburg, 25.01.2021 - Nur wenige haben es vermutlich mitbekommen: Die im November vom Landkreis verfügte Maskenpflicht in der Lüneburger Innenstadt war für wenige Tage aufgehoben. Grund war der zwischenzeitlich im Landkreis gesunkene Inzidenzwert unter die Marke 35, die als Maßstab für die Maskenpflicht gilt. Weil der aber gestern wieder über die Marke von 35 kletterte, gelte die Maskenpflicht ab heute wieder, teilte die Kreisverwaltung mit. Ebenfalls ab heute ist auch das Tragen von medizinischen Masken in vielen Bereichen vorgeschrieben.

Wie die Kreisverwaltung mitteilte, war die offizielle Kennzahl zu Corona-Neuinfektionen laut Niedersächsischem Landesgesundheitsamt (NLGA) für den Landkreis Lüneburg gestern auf 35,8 gestiegen und hatte damit den Bezugswert von 35 überschritten, ab dem die Maskenpflicht in der Lüneburger Innenstadt gilt. 

Auf eine Mitteilung zur vorübergehenden Aufhebung der Maskenpflicht hatte die Kreisverwaltung indes verzichtet. Pressesprecherin Urte Modlich begründete dies mit Hinweis auf die entsprechende Verfügung des Landkreises, in der dies fixiert sei. Dass nun doch wieder auf die Maskenpflicht hingewiesen wird, begründete Modlich mit Anrufen aus der Bevölkerung, die wegen der Tragepflicht verunsichert gewesen seien. Die Kreisverwaltung empfiehlt auch, den Mund-Nase-Schutz im betroffenen Gebiet grundsätzlich, also auch nach Unterschreitung der 35er-Marke, zu tragen, um Ansteckungen zu vermeiden.

Der tagesaktuelle Inzidenzwert für den Landkreis kann mittels QR-Code auf der NLGA-Internetseite abgerufen, der auf den Maskenpflicht-Plakaten, die um den betroffenen Bereich in der Lüneburger Innenstadt aufgehängt sind, abgebildet ist. Wichtig dabei: Der Inzidenzwert berücksichtigt noch nicht die neuen Fallzahlen, eine Aktualisierung nimmt das NLGA immer am darauffolgenden Vormittag vor.

◼︎ Medizinische Masken in Geschäften und ÖPNV

Wie die Kreisverwaltung weiter mitteilt, haben die meisten Lockdown-Regeln auch mit der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen weiter Bestand: "Die Kontaktbeschränkungen bleiben in Kraft, um Neuinfektionen möglichst zu verhindern."

Neu sind ab heute vor allem Regelungen zu medizinischen Masken: In Bus und Bahn, aber auch im Einzelhandel und vielen öffentlichen Gebäuden werden sie Pflicht. Die Alltagsmaske aus Stoff ist dort dann nicht mehr zulässig. Stattdessen muss jeder, der sich dort aufhält, sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken tragen. Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben. Außerdem seien bereits jetzt verpflichtende Testungen für alle Bediensteten mehrmals pro Woche angeordnet.