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Neue Fälle von Geflügelpest

Landkreis weitet Gebiet für Aufstallungspflicht aus

Lüneburg, 19.03.2021 - Zwei neue Fälle von Geflügelpest sind jetzt im Landkreis Lüneburg nachgewiesen worden. Zum einen wurde die Erkrankung bei einer Wildgans am Scharnebecker Inselsee festgestellt, ein weiterer Fall in Neetze. Die Lüneburger Kreisverwaltung hat deshalb beschlossen, die Aufstallungspflicht für Geflügel auf zusätzliche Teile des Kreisgebietes zu erweitern. Die Allgemeinverfügung soll am kommenden Sonntag, 21. März, in Kraft treten.

Neu betroffen sind nun der nordwestliche Bereich des Landkreises mit den Samtgemeinden Bardowick und Scharnebeck, der Gemeinde Adendorf und der Hansestadt Lüneburg sowie Teile der Samtgemeinde Ostheide und Samtgemeinde Dahlenburg.

Das gesamte Aufstallungsgebiet umfasst damit nun das Kreisgebiet nordöstlich der folgenden Grenzlinie: Beginnend im Nordwesten an dem Schnittpunkt der Landkreisgrenze mit der Bundesautobahn A 39, entlang der Autobahn A 39 Richtung Lüneburg bis zur Anschlussstelle Lüneburg Nord. Weiter der Ostumgehung von Lüneburg folgend bis zum Anschluss der Bundesstraße 216. Der Bundesstraße 216 Richtung Dannenberg folgend bis zur östlichen Kreisgrenze zum Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Für Geflügelhalter dort bedeutet das, sie müssen ihre Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und anderes Geflügel künftig in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben gesicherten dichten Abdeckung, zum Beispiel Dach oder Folie halten. Außerdem ist eine Seitenbegrenzung in Form einer Schutzvorrichtung, zum Beispiel einem Netz oder einem engmaschigen Zaun, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, erforderlich. 

Bereits im November 2020 hatte der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Thema erlassen, die Geflügelhalter zu einer Aufstallung verpflichtet. Sie betraf aber zunächst nur die Gemeinde Amt Neuhaus sowie Teile der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Scharnebeck. 

Ohnehin sollte der Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden, teilt die Kreisverwaltung mit. Halter dürfen ihre Tiere demnach nur in Bereichen füttern, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Oberflächengewässer, die für Wildvögel erreichbar sind, dürfen Halter nicht nutzen, um ihr Geflügel damit zu tränken. Zusätzlich müssen sie darauf achten, dass Futter, Einstreu oder Ähnliches nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen, sondern sicher verwahrt werden.

Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln, Greifvögeln, Möwen, Raben und Krähen sollten dem Veterinäramt des Landkreises unter Tel. 04131-26-1413 gemeldet werden.