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Maskenpflicht gilt jetzt immer

Landkreis verschärft Corona-Vorgaben für die Stadt Lüneburg

Nicht mehr ganz aktuell ist dieses Plakat, das in der Lüneburger Innenstadt auf die Maskenpflicht hinweist. Künftig müssen Schutzmasken grundsätzlich, aber nicht mehr sonntags getragen werden.Foto: LGheuteLüneburg, 31.03.2021 - Die Maskenpflicht in der Lüneburger Innenstadt gilt künftig grundsätzlich und damit unabhängig vom aktuellen Inzidenzwert des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts. Dies hat der Landkreis Lüneburg per Allgemeinverfügung beschlossen, die von morgen, Donnerstag, 1. April, an gilt. Damit sollen die steigenden Infektionszahlen in der Region wieder eingedämmt werden. Es gibt aber Ausnahmen.

Anlass für die Verschärfung – bislang war eine Maskenpflicht erst ab einem Inzidenzwert von 35 vorgeschrieben – sind laut Kreisverwaltung die vergleichsweise hohen Infektionszahlen im Lüneburger Stadtgebiet. Das Problem: Der Inzidenzwert bezieht sich auf das gesamte Gebiet des Landkreises. Im Stadtgebiet von Lüneburg komme es aber im Vergleich zu anderen Bereichen in der Region zu einem höheren "Menschenaufkommen", sei es durch Stadtbewohner, Leute aus den umliegenden Kommunen oder Besucher von außerhalb. Zudem dominiere aktuell besonders die hochansteckende britische Virus-Mutation das Infektionsgeschehen im Landkreis. "Auch vor diesem Hintergrund ist es sinnvoller, in der Stadt Masken noch konsequenter zu tragen", teilte der Landkreis mit.

Die Maskenpflicht gilt von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 19 Uhr. 

Künftig muss auch in den Bereichen rund um die Corona-Testzentren von Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und Deutschem Roten Kreuz (DRK) eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Des Weiteren sind Masken aus Stoff nicht mehr zulässig, es muss eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung angelegt werden. Hintergrund ist auch hier das verstärkte Auftreten von Virus-Mutationen in der Region. Da diese weitaus ansteckender seien als die Ursprungsvariante des Virus, reichten textile Masken zum Schutz nicht mehr aus.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Radfahrer sowie Personen, die auf den bereitgestellten Sitzgelegenheiten in der Stadt Speisen und Getränke zu sich nehmen.

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