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Doch mehr erlaubt als bislang vorgesehen

Landkreis korrigiert jüngste Allgemeinverfügung – Private Feiern weiter möglich

Lüneburg, 30.07.2021 - Kaum hat der Landkreis seine jüngste Allgemeinverfügung wegen der angestiegenen Corona-Inzidenzen veröffentlicht, muss er auch schon Korrekturen vornehmen. Offenbar war der Druck aus den von den Maßnahmen betroffenen Kommunen, Einrichtungen und Betroffenen zu groß geworden. Die Änderungen zielen vor allem auf private Veranstaltungen.

Es habe in den letzten Tagen "zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, aus der Wirtschaft und den Kommunen" gegeben, teilte die Kreisverwaltung am Nachmittag mit. Diese seien von der Kreisverwaltung in der heutigen Krisenstabsitzung aufgegriffen worden. Das Ergebnis ist eine neue Allgemeinverfügung, die drei weitere Ausnahmen von der Corona-Verordnung zulässt.

Private geschlossene Feiern sind damit ab morgen, Samstag, 31. Juli, auch in den Innenräumen der Gastronomie zulässig. "Bis zu 100 Personen dürfen dabei sein, wobei jeder Gast ein aktuelles negatives Schnelltest-Ergebnis vorweisen oder alternativ vollständig geimpft oder genesen sein muss", sagt Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer. Die Räumlichkeiten müssen während der Feier durchlüftet werden. Zudem darf der Gastraum höchstens mit halber Kapazität genutzt werden, damit möglichst große Abstände eingehalten und Engstellen vermieden werden. "Partys sind damit nicht erlaubt", so der Erste Kreisrat. Die Ausnahme sei insbesondere für lange geplante Feiern im Familien- und Freundeskreis gedacht, etwa Hochzeiten, Taufen und runde Geburtstage.

Ein Besuch im Freibad ist auch für Volljährige wieder ohne Test möglich. "Wir gehen davon aus, dass das Infektionsrisiko draußen nicht groß ist", sagt Krumböhmer. "Freibäder sind auch Treffpunkte für Jugendliche und junge Erwachsene. Leider gibt es nicht bei allen Bädern Testzentren in der Nähe, so dass diese Voraussetzung eine hohe Hürde für die Kommunen darstellte."

Schließlich dürfen auch hoteleigene Schwimmbäder wieder öffnen: Diese sind aber den hauseigenen Gästen vorbehalten, die ohnehin mehrmals pro Woche getestet werden.