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Handwerksbetriebe können mit besserer Liquidität rechnen

Hansestadt, 29.11.2011 - Kleine und mittlere Handwerksbetriebe können sich freuen: Durch eine Änderung im Umsatzsteuerrecht kann sich künftig ihre Liquidität deutlich verbessern. Denn nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat den Weg für eine dauerhaft höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Wahl der Ist-Besteuerung freigemacht, gab die Handwerkskammer Braunschweig- Lüneburg- Stade heute bekannt.

Diese Entscheidung zur Umsatzsteuer wird von der Handwerkskammer ausdrücklich begrüßt. „Das ist eine gute Nachricht für die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe“, freuen sich die Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Norbert Bünten und Otto Schlieckmann. In zahlreichen politischen Gesprächen habe sich die Handwerkskammer für die Ist-Besteuerung eingesetzt, die erreichte dauerhafte Anhebung der Umsatzgrenze sei ein wichtiger Baustein hin zu mehr Steuergerechtigkeit.

Bei der Ist-Besteuerung wird die Liquidität der Unternehmen gestärkt, da sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn ihr Auftraggeber die Rechnung bezahlt hat. Die Mehrwertsteuer muss somit nicht von den Betrieben vorfinanziert werden, wie es das Umsatzsteuerrecht normalerweise verlangt.

Die Jahresumsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Ist-Besteuerung auf Antrag wählen können, war im Juli 2009 auf Initiative des Handwerks von 250.000 auf 500.000 Euro angehoben worden – zunächst allerdings befristet. „Zum Jahreswechsel hätte sich die Liquidität in zahlreichen Betrieben wieder verschlechtert. Es gab zuletzt ein breites Bündnis in der Politik, dies zu verhindern“, so Bünten und Schlieckmann.

Die Handwerkskammer peilt inzwischen bereits das nächste Ziel an: Die generelle Umstellung des Umsatzsteuerrechts auf die Ist-Besteuerung, bei der die Umsatzhöhe keine Rolle mehr spiele.