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Stärkung statt weiterer Aussetzung

IHK gegen Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzanträgen

Lüneburg, 22.08.2020 - Gegen die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Ausnahmeregelung zum Verzicht auf Insolvenzanträge bis Ende März 2021 wendet sich jetzt die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW). Die Verlängerung würde andere Unternehmen als Gläubiger gefährden. Stattdessen fordert die Kammer Unterstützung bei der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen außerhalb der Insolvenz. 

IHKLW-Präsident Andreas Kirschenmann erklärt: "Ein noch längeres Aussetzen der Insolvenzantragspflicht sorgt für Unsicherheit im Geschäftsverkehr. Letztlich gefährdet dies andere Unternehmen als Gläubiger." Wichtig sei es hingegen, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen außerhalb der Insolvenz zu stärken. Dazu müsse möglichst zeitnah die sogenannte EU-Restrukturierungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. "Damit hätten unsere Betriebe eine bessere Chance, sich neu aufzustellen, statt in großer Zahl in die Insolvenz zu rutschen", betont Kirschenmann.

Im Kern beinhaltet die Richtlinie ein Stillhalteabkommen für die Gläubiger. Während des Moratoriums werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt. Die Betriebe haben – noch außerhalb der Insolvenz – die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept mit ihren Gläubigern zu vereinbaren, zum Beispiel durch einen Schuldenerlass. So ließen sich Domino-Effekte reduzieren, die andere Betriebe mit gefährdeten, zeigt sich Kirschenmann überzeugt. Zugleich würden die Gläubiger geschützt.

◼︎ Appell an Banken

Der IHK-Präsident appelliert zudem an die Banken, ebenso verantwortungsvoll wie beherzt zu handeln und den Mittelstand nach Kräften zu unterstützen. Es gelte, Sanierungsvorhaben konstruktiv zu begleiten und den besonderen Umständen der Corona-Krise Rechnung zu tragen. "Waren es in der Finanzmarktkrise die Kreditinstitute, die schutzbedürftig waren, so sind es heute viele Mittelständler, die ohne eigenes Verschulden in die Krise geraten sind. Sie brauchen frühzeitig Orientierungshilfen und Finanzierungsberatung, um tragfähige Sanierungskonzepte zu entwickeln. Die IHK hat dafür ihr Beratungsangebot ausgebaut und bietet sich als kompetenter Ansprechpartner in der Krise an", erklärt Kirschenmann.