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Quarantäne kein Kündigungsgrund

Viele Beschäftigte befürchten Jobverlust bei Quarantäne-Pflicht 

Lüneburg, 22.04.2021 - Die Anordnung einer Quarantäne stellt für die betroffenen berufstätigen Personen keinen Kündigungsgrund dar. Darauf weist jetzt die Kreisverwaltung hin. Als Grund werden Verunsicherungen von Arbeitnehmern genannt, die sich Sorge um ihren Job machten, wenn sie wegen einer angeordneten Quarantäne zu Hause bleiben müssen.

"Uns erreichen Anrufe von Menschen, die vor allem im Niedriglohnsektor tätig sind. Sie berichten, dass ihre Vorgesetzten damit drohen, den Lohn auszusetzen oder ihnen sogar zu kündigen", sagt die Leiterin des Fachbereichs Soziales, Yvonne Hobro. Dazu stellt der Landkreis Lüneburg klar: Der Arbeitgeber darf niemandem kündigen, weil er wegen eines Corona-Verdachts unter Quarantäne steht. Außerdem besteht entweder für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber die Möglichkeit, sich vom Bund den Verdienstausfall erstatten zu lassen.

"Verordnete Quarantäne-Maßnahmen sind für die Betroffenen verpflichtend, das muss auch den Arbeitgebern bewusst sein", betont Hobro. "In solchen Situationen Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben, ist absolut inakzeptabel."

Das Gesundheitsamt bemühe sich deshalb in besonders schwierigen Fällen um klärende Gespräche mit allen Beteiligten. Zum einen machen die Kreis-Mitarbeiter dabei deutlich, warum Quarantäne einer der entscheidenden Faktoren bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist. Zum anderen erläutern sie, wo und wie Anträge auf Verdienstausfall gestellt werden können. "Zum Glück halten sich die meisten an die notwendigen Regeln", sagt die Fachdienstleiterin. "Allerdings bedeutet jeder Fall, bei dem das nicht funktioniert, ein hohes Ansteckungsrisiko. Und das können wir uns definitiv nicht leisten."

Die Quarantäne-Anordnung dient dazu, unverzüglich alle Kontakte des Betroffenen herunterzufahren, so dass keine weiteren Menschen angesteckt werden können. Das Gesundheitsamt nennt dies "Unterbrechen der Infektionsketten".