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Aufgelesen: Erbarmungslos

Der Kampf gegen neue politische Strömungen führt nicht immer zum erhofften Ziel 

Foto: LGheute28.08.2026 - "Und so führte Bismarck von 1878 an einen erbarmungslosen Kampf gegen die Sozialdemokraten. Das 'Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie' sah schreckliche Dinge vor: Ausweisung der Führer – nicht aus Deutschland, aber aus ihren jeweiligen Wohnsitzen –, Verbot sozialdemokratischer Vereine, von Versammlungen, Druckschriften, Zeitungen. Die Sozialdemokratie existierte in der zweiten Hälfte der Bismarckzeit höchstens noch halb legal. Sie war wirklich verfolgt. Zwar durfte sie sich um Reichstagssitze bewerben, durfte Wahlkämpfe führen und auch im Reichstag vertreten sein. An diese verfassungsmäßigen Rechte rührte Bismarck nicht. Alles andere aber blieb der SPD verboten.

Und doch: Auf eine merkwürdig unaufhaltsame Weise wurde die Sozialdemokratie während dieser Verfolgungszeit von Wahl zu Wahl stärker. Das war eine der schweren politischen Wolken, die über der Bismarckzeit hingen. Bismarck ist mit der SPD nicht fertig geworden, hat aber nie aufgehört, sie zu bekämpfen und ganz zum Schluß den Kampf sogar noch bis zum völligen Verbot und zur Ausweisung von sozialdemokratischen Führern auch aus dem Reich verschärfen wollen. Daraus ist dann nichts mehr geworden." Zitiert aus: Sebastian Haffner, Von Bismarck zu Hitler, Kinder Verlag 1987.

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