Die Tücken und Chancen der anstehenden Kommunalwahl
Lüneburg, 16.08.2026 - Nach fünf Jahren ist es wieder soweit: Die wahlberechtigten Niedersachsen dürfen am 13. September wieder darüber abstimmen, wie sich die Parlamente in ihren Kommunen künftig zusammensetzen sollen. Auch die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten, also der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister, steht an. In Lüneburg wie auch andernorts werden daher mindestens vier Wahlzettel ausgegeben. Doch Stimmen hat der Wähler deutlich mehr.
Wahlberechtigte können im Landkreis Lüneburg bei diesen Wahlen ihre Stimme abgeben:
- bei der Wahl des Kreistags (Kreiswahl)
- bei der Wahl des Rates der Gemeinde (Gemeindewahl)
- bei der Direktwahl des Landrats des Landkreises Lüneburg
- bei der Direktwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Lüneburg oder des Bürgermeisters des jeweiligen Gemeinde
Für jede dieser Wahlen gibt es einen eigenen Stimmzettel, insgesamt also vier. Weil in den zu Lüneburg gehörenden Ortschaften Oedeme und Ochtmissen deren Einwohner sogar noch ihren Ortsrat wählen dürfen, gibt es für sie noch einen fünften Stimmzettel.
◼︎ Kumulieren und panaschieren
Doch damit nicht genug. Denn das niedersächsische Kommunalwahlsystem hat für die Wahl der Vertretungen oder Parlamente – also Kreistag, Stadtrat oder Gemeinderat – ein Dreistimmenwahlrecht mit der Möglichkeit des Kumulierens und des Panaschierens vorgesehen. Wähler können, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel somit drei Kreuze machen.
Kumulieren bedeutet, dass ein Wähler seine drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag gibt. Anders ist es beim Panaschieren, das auch Verteilen genannt werden könnte. Hier werden die drei Stimmen auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt. So könnten beispielsweise auf dem Stimmzettel für die Kreistagswahl zwei Stimmen für Person A von Partei B und eine Stimme für Person C von Partei D vergeben werden. Die drei Stimmen könnten aber auch auf drei unterschiedliche Parteien und Kandidaten verteilt werden.
Wichtig: Dies gilt nur für die Wahl der Vertretungen, also für die zu wählenden Parlamente, nicht für die Direktwahlen. Hier gilt: eine Stimme, ein Kandidat. Und wichtig auch für die Direktwahl: Hier werden die Kandidaten erstmals für acht statt fünf Jahre wie bei der Wahl für die Parlamente gewählt. Man sollte sein Kreuz also mit Bedacht setzen.
◼︎ Die 50-Prozent-Hürde
Kandidaten, die Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister werden wollen und bei den Direktwahlen antreten, müssen mindestens 50 Prozent der gültigen Stimmen erhalten, um im ersten Wahlgang gewählt zu werden. Die Vergangenheit zeigt, dass ein solcher Zuspruch auf Anhieb eher unwahrscheinlich ist. Dafür sind dann Stichwahlen vorgesehen, an denen nur die beiden Bestplatzierten teilnehmen. Gewinner ist, wer auch hier die meisten Stimmen auf sich verbuchen kann.
Aber auch die in der Stichwahl nicht mehr vertretenen Kandidaten haben noch Trümpfe in der Hand. Denn die Stimmen, die bislang auf sie gefallen sind, sind Gold wert. Sie entscheiden mit darüber, wer von den beiden Bestplazierten in der Stichwahl letztlich das Rennen macht. Wer von ihnen also die Wahl gewinnen will, kommt kaum umhin, den Unterlegenen Angebote zu machen. Politik eben.
◼︎ Wer bietet mehr?
Die vermeintlich Unterlegenen sehen sich daher nicht selten in einer Position, in der sie zumindest in Teilen die künftige Politik mitbestimmen können – sei es in der Besetzung von Planstellen, in der Verteilung der Vorsitz-Posten in den kommunalen Ausschüssen, in Stimmrechten von Aufsichtsgremien oder in anderen Bereichen, in denen Kommunalpolitik immer auch Machtpolitik ist. Wer also bei der Erstwahl eine achtenswerte Anzahl von Stimmen auf sich verbuchen konnte, dürfte beim anschließenden Stichwahl-Poker, auf wen die eigenen Stimmen in der Stichwahl entfallen sollen, gute Karten haben. Dass hier naturgemäß auch parteiideologische Gründe eine Rolle spielen, erschwert das Verhandeln, verhindert es aber vermutlich nicht, wenn die Politiker Politiker sind.

