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Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung

Finanzminister einigen sich auf 31. Januar 2023 als neuen Abgabetermin

Hannover, 13.10.2022 - Zu hoher Aufwand, fehlende Daten, zu kompliziert, falscher Zeitpunkt – die Klagen wegen der Abgabe der Grundsteuererklärung bis Ende Oktober sind nicht zu überhören. Hinzu kommt die hohe Auslastung der steuerberatenden Berufe, die zum Teil mit eingebunden werden müssen. Die Folge: Nur ein gutes Drittel der erforderlichen Erklärungen sind bislang bei den Steuerbehörden eingegangen. Nun wurde die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Unter der Leitung des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers (CDU) hat sich die Finanzministerkonferenz am heutigen Donnerstag auf eine einmalige Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 verständigt. 

"Angesichts des aktuellen Erklärungseingangs von bundesweit knapp unter 40 Prozent haben wir im Kreise der Finanzministerinnen und Finanzminister heute erneut erörtert, wie und mit welchen Maßnahmen darauf reagiert werden kann. Auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Deutschland aktuell vielen Herausforderungen und Unsicherheiten gegenüberstehen und viele mit Sorge in die Zukunft blicken, haben wir die Möglichkeiten und Maßnahmen abgewogen und uns für eine allgemeine Fristverlängerung ausgesprochen und uns darauf verständigt, für die Abgabe der Grundsteuererklärung einmalig mehr Zeit zu gewähren", sagte Finanzminister Hilbers nach der Sitzung. 

Gleichzeitig appelliert Hilbers an die Bürger sowie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die Erklärungen weiterhin zügig und kontinuierlich abzugeben. Dies sei für eine erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform unerlässlich. Nur so sei sichergestellt, dass den Gemeinden die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 rechtzeitig vorliegen, so der Minister.