AfD-Politiker Stephan Bothe legt offiziell Einspruch gegen Landratswahl ein
Lüneburg, 02.10.2026 - Erfährt die jüngste Landratswahl eine Neuauflage? Wenn es nach dem AfD-Politiker Stephan Bothe geht, lieber heute als morgen. Denn er wurde, so seine Sicht, unrechtmäßig nicht als Kandidat zur Wahl des neuen Landrats des Landkreises Lüneburg zugelassen (LGheute berichtete). Gestern nun legte Bothe offiziell Einspruch gegen seine Nichtzulassung beim Landkreis Lüneburg ein. Pikant dabei: Es war der Wahlausschuss des Landkreises, der ihn als Kandidat nicht zuließ.
Die Wahl sei für ungültig zu erklären und zu wiederholen, so fordert es der Rechtsbeistand des Amelinghausener Landtagsabgeordneten stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, der bei der jüngsten Landratswahl als Kandidat angetreten war, vom Wahlausschuss wegen angeblicher Zweifel an seiner Verfassungstreue aber nicht zugelassen worden war, in einem Schreiben an den Landkreis Lüneburg vom 1. Oktober.
Bothe macht damit von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, das ihm nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) erst nach der Durchführung der Wahl, an der er nicht teilnehmen durfte, zusteht, wie von Gerichten wiederholt bekräftigt wurde. Doch weniger dies als vielmehr die Tatsache, dass ein nach politischen Prämissen zusammengesetzter Wahlausschuss darüber befinden darf, ob ein politischer Konkurrent als Mitbewerber zugelassen wird, hat in den vergangenen Wochen die Diskussion über die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens hochkochen lassen. Hierbei stand und steht insbesondere die Änderung des NKWG in der Kritik, mit der den lokalen Wahlausschüssen erst die Möglichkeit an die Hand gegeben wurde, unliebsame Kandidaten mit Verweis auf mögliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue ausschließen zu können. Dass dieses Gesetz nur wenige Wochen und entgegen sogar von Stimmen aus den eigenen Reihen der Rot-Grünen Landesregierung in Hannover getroffen wurde, heizte die Diskussion weiter an.
◼︎ Landkreis hat zwei Wochen Zeit
Dass der jetzt eingelegte Einspruch beim Landkreis Lüneburg Erfolg haben wird, ist zweifelhaft, da der Landkreis sich auf die bestehende Gesetzeslage berufen wird. Dass der Wahlausschuss ungeachtet dessen Spielraum bei seiner Entscheidung zur Zulassung oder Nichtzulassung von Stephan Bothe hatte, dürfte hierbei vermutlich nicht weiter zum Tragen kommen.
Der Landkreis hat nun zwei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern. Sollte er den Einsrpruch nicht zulassen, werde der Vorgang am Verwaltungsgericht Lüneburg verhandelt, kündigte Bothe am Abend mit.

