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Blumenverkauf ja, aber nicht auf dem Markt

Marktbeschicker und Landkreis finden Weg, umstrittene Verordnung zu umgehen

Auf dem Markt dürfen bis auf Weiteres nur noch Lebensmittel angeboten werden. Foto: LGheuteLüneburg, 10.04.2020 - Nun also doch: Ab Ostersamstag können die Blumen- und Pflanzenhändler ihre Ware in Lüneburg wieder unter freiem Himmel verkaufen. Nachdem der Landkreis dies kürzlich wegen einer neuen Landes-Verordnung untersagen musste, hat der Verein Lüneburger Marktbeschicker nun eine Lösung ausgearbeitet, die den Verkauf weiter zulässt und gleichzeitig das aktuell geltende Recht einhält. Allerdings an anderen Orten.

Und so wird der Verkauf nach Mitteilung des Landkreises ab Ostersamstag aussehen: Die Stände der Blumen- und Pflanzenhändler werden nach einem Plan einzeln über die Lüneburger Innenstadt verteilt. So wird gewährleistet, dass die Abstandsregeln zum Infektionsschutz eingehalten werden können und kein direkter Zusammenhang mit dem Lüneburger Wochenmarkt besteht. Dort ist seit der erneuten Verordnung nur noch der Verkauf von Lebensmitteln erlaubt (LGheute berichtete).

"Uns war wichtig, eine Lösung zu finden, die ohne Winkelzüge dem geltenden Recht entspricht", sagt Landrat Jens Böther. "Das oberste Ziel ist es, größere Menschenmengen von vornherein zu vermeiden und so die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Zudem durfte die Lösung keinen Marktcharakter haben."

Böther machte aber auch deutlich: "Die Menschen müssen die Regeln verstehen können.“ Wenn Baumärkte und Blumenläden geöffnet sind, sollte es auch eine Lösung für die Anbieter auf dem Markt gebe. Das sei nun über den sogenannten landwirtschaftlichen Direktverkauf gelöst worden.