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Blumenhändler dürfen nicht mehr auf den Markt

Neue Verordnung des Landes Niedersachsen stößt auf Unverständnis

Lüneburger lieben ihren Markt auch wegen des üppigen Angebots an Blumen. Der Verkauf ist jetzt vorerst verboten. Foto: LGheuteLüneburg, 09.04.2020 - Nun hat es auch die Blumenhändler auf dem Lüneburger Markt erwischt. Ab sofort dürfen sie ihre Waren nicht mehr anbieten. Grund ist eine Verordnung des Landes Niedersachsen, wonach auf den Wochenmärkten in Niedersachsen und damit auch im Landkreis Lüneburg wegen der Corona-Krise jetzt nur noch Lebensmittel verkauft werden dürfen. Jens Böther, Landrat des Landkreises Lüneburg, reagierte mit Unverständnis auf die neuerliche Beschränkung aus Hannover.

"Der Landkreis Lüneburg muss als zuständige Infektionsschutzbehörde dafür sorgen, dass diese Verordnung umgesetzt wird", erklärt Böther. "Gleichwohl wünschen wir uns Vorgaben vom Land, die in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger widerspruchsfrei sind."

So stoße es auf großes Unverständnis, dass Blumenhändler und Baumärkte nach wie vor Pflanzen verkaufen könnten, Markthändler jedoch nicht. "Ich halte es für äußerst wichtig, dass wir den Menschen verständliche Lösungen vermitteln", sagt der Verwaltungschef. "Denn für die vielen und oft einschneidenden Entscheidungen benötigen wir auch weiterhin die breite Akzeptanz der Bevölkerung." 

Über die Verordnung ist die Kreisverwaltung mit den Marktbeschickern im Gespräch. "Wir sind uns alle einig, dass wir uns an die Vorgaben aus Hannover halten müssen und dass der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität hat", betont Jens Böther. "Gleichzeitig lehrt uns diese Zeit, dass wir manchmal neue und kreative Ideen entwickeln müssen, natürlich im Rahmen der neuen rechtlichen Bedingungen." 

Auch über die kommunalen Spitzenverbände sei nachdrücklich versucht worden, auch den Blumenverkauf auf Wochenmärkten zu ermöglichen. Das Land habe sich aber nicht dafür entschieden und in der Verordnung nur den Verkauf von Lebensmitteln erlaubt, teilte die Kreisverwaltung mit. 

Ob es bei dieser Verordnung bleiben wird, ist indes fraglich. Erst vor wenigen Tagen ruderte die Landesregierung bei einer anderen Verordnung zurück. Dabei ging es um die drastische Einschränkung von Besuchen von engen Freunden und Bekannten. Ebenfalls in die Kritik geriet die Schließung von Autowaschstraßen. Viele hatten diese Maßnahme nicht nachvollziehen können, nachdem wenige Tage zuvor die Bau- und Gartenbaumärkte wieder für den Publikumsverkehr geöffnet worden waren.