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Keine Bedenken gegen Patenschaft

Hannover gibt grünes Licht für Kreistagsbeschluss zur Unterstützung der "Ocean Viking" – Landrat hakt weiter nach

Lüneburg, 16.09.2021 - Dürfen kommunale Mandatsträger mit dem Geld der Steuerzahler machen was sie wollen? Darum geht es im Kern bei der Frage, ob der umstrittene Beschluss des Kreistags zur finanziellen Unterstützung des Flüchtlingsrettungsschiffs "Ocean Viking" mit bis zu 100.000 Euro aus Kreismitteln rechtswidrig ist. Dazu hatte sich Landrat Jens Böther (CDU) an die Kommunalaufsicht in Hannover gewandt. Die Antwort liegt inzwischen vor – und wirft neue Fragen auf. 

"Gegen die Übernahme der Patenschaft an sich bestehen keine Bedenken", ließ Böther die Kreisausschuss-Mitglieder die Antwort der Kommunalaufsicht wissen, die am 3. September in Lüneburg einging. Zwar teile er diese Auffassung, sagt Böther, die Aufstockung der Spendengelder aus Mitteln des Landkreises bereite ihm dennoch Sorge: "Aus meiner Sicht ist das keine kommunale Aufgabe." 

Wie berichtet hatte der Kreistag am 24. Juni beschlossen, eine Patenschaft für das Seenotrettungsschiff "Ocean Viking" zu übernehmen. Zusätzlich soll der Kreis einen Spendenaufruf für das Schiff starten und die Spenden bis zu einem Betrag von 100.000 Euro aus Kreismitteln verdoppeln.

Böther hatte den Kreistagsbeschluss kritisiert und angekündigt, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Das Innenministerium als zuständige Kommunalaufsicht in Hannover sieht in der Übernahme der Patenschaft zunächst eine zulässige und freiwillige Bereitschaft des Landkreises, zusätzliche Kapazitäten für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge bereitzustellen. "Ob für diese rechtlich zulässige, freiwillige kommunale Aufgabe vom Landkreis Lüneburg zusätz­liche Finanzmittel für die Unterstützung der Arbeit des Seenotrettungsschiffes bereitgestellt wer­den, entscheidet der Kreistag im Rahmen seiner Etathoheit unter Berücksichtigung der finanziel­len Leistungsfähigkeit des Landkreises", heißt es in der Antwort des Ministeriums, die LGheute vorliegt.

Und weiter heißt es: Die kommunalen Entscheidungsträger hätten mit ihrem Beschluss von ihrer Etathoheit Gebrauch gemacht. Auch sei nicht erkennbar, dass durch die bereitzustellenden Finanzmittel von bis zu 100.000 Euro "eine deutliche Gefährdung der mit der Genehmigung vom 19.04.2021 zur Haushaltssatzung für das Jahr 2021 festgestellten dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises Lüneburg eintreten könnte".

Das aber ist Böther offenbar noch zu schwammig. Er will den finanziellen Aspekt deshalb noch einmal vom Innenministerium beleuchten lassen und hat Hannover erneut angeschrieben. Seine Frage: "Können Kommunen finanzielle Mittel ohne Beachtung von Kompetenzen und Aufgabenzuweisungen ohne Rechtsgrund an Dritte zuweisen, solange die Haushaltslage dadurch nicht gefährdet ist?" Die Antwort aus dem Ministerium steht noch aus.

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