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Kein Alkohol am Barumer See

Samtgemeinde erlässt zu Himmelfahrt Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung gilt für den markierten Bereich um den Barumer See. Grafik: Samtgemeinde BardowickBardowick, 03.05.2024 - Der nahende Himmelfahrtstag wirft seine Schatten voraus. An diesem Tag, gern auch als "Vatertag" bezeichnet, geht es mitunter feucht-fröhlich bis derbe-heftig zu. Immer wieder kommt es dabei auch zu unangenehmen Situationen, teils mit körperlichen Auseinandersetzungen. Häufig betroffen davon waren Ausflugsorte wie der Inselsee bei Scharnebeck und der Barumer See. Für Letzteren hat die Samtgemeinde Bardowick eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der vor allem alkoholbedingte Exzesse unterbunden werden sollen.

Ziel sei es, Personen vor Gefahrensituationen und besonders schützenswerte Flora-Fauna-Habitate, die vor allem in der Brut- und Setzzeit der Ruhe bedürfen, zu schützen, heißt es in der Begründung zur Allgemeinverfügung. Danach gilt für das markierte Gebiet am Barumer See für die Zeit vom 8. Mai, 18 Uhr bis zum 10. Mai, 6 Uhr, folgende Regelung:

  1. Untersagt werden das Befahren sowie das Versammeln auf den in der Anlage markierten Flächen.
  2. Untersagt wird das Betreiben von Radiogeräten o. ä. und die Erzeugung von Lärm, der geeignet ist, die Tierwelt zu beunruhigen.
  3. Es gilt für die markierten Flächen ein striktes Alkoholverbot. Neben dem Alkoholkonsum ist auch das Mitführen alkoholischer Getränke untersagt.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Ordnungsverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro belegt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind die landwirtschaftlichen Anlieger.