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Statt Tee wurde Khat geliefert

Zollamt Lüneburg stellt mehrere Kilo der Kaudroge sicher 

Mehrere Kilogramm der Kaudroge Khat haben Lüneburger Zollbeamte sichergestellt. Foto: Zollamt LüneburgLüneburg, 15.02.2019 - 16 Kilogramm der Kaudroge Khat stellten Abfertigungsbeamte des Zollamts Lüneburg am vergangenen Mittwoch fest. Die Paketsendung stammte aus Äthiopien. Beim Zoll waren acht Packungen Tee mit einem Einzelgewicht von zwei Kilogramm je Packung angemeldet worden. Der Empfänger, ein 28-jähriger Mann aus Seevetal, habe laut Hauptzollamt Hannover nach mehrmaligem Nachfragen zugegeben, dass es sich beim dem Paketinhalt um Khat handelt. 

Der Zoll stellte die Drogen sicher. Gegen den Empfänger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Straßenverkaufswert beträgt nach Angaben des Hauptzollamts in Hannover rund 2.000 Euro. Die weitere Sachbearbeitung führt die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Bremen. 

Bei dem Betäubungsmittel Khat handelt es sich um eine Pflanze mit berauschender Wirkung, die aus Afrika stammt und gekaut wird. Das in den Pflanzenteilen enthaltene Cathinon unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz. Die Einfuhr, der Besitz und Handel von Khat ist in Deutschland verboten. Der Wirkstoff in den Pflanzenteilen ist im Verhältnis zu anderen Drogen sehr gering, sodass mehrere Kilogramm Khat benötigt werden, um annähernd die gleiche Wirkung zu erzielen. Khat kann psychisch abhängig machen und massive gesundheitliche Schäden hervorrufen, teilt das Zollamt mit.