Neuer Hauptverhandlungstermin am Landgericht Lüneburg
Lüneburg, 31.08.2026 - Am Landgericht Lüneburg steht ein neuer Hauptverhandlungstermin an. Er startet am Dienstag, 1. September. Laut Gericht geht es gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub, schweren Raub und Computerbetrug zweier Angeklagter im Alter von 51 und 39 Jahren.
Um 8.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 51 und 39 Jahren, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub, schweren Raub und Computerbetrug vorwirft. Sie sollen laut Gericht im Februar 2026 in Celle in den frühen Morgenstunden in ein Wohnhaus eingedrungen sein und es nach Stehlgut durchsucht haben. Dabei soll einer der Angeklagten die Bewohnerin durch Vorhalt eines Messers und die Drohung, sie "abzustechen", in Schach gehalten haben. Bevor sie Hilfe rufen konnte, sollen sich die Angeklagten unter anderem mit Schmuck und Bargeld im Wert von knapp 30.000 Euro entfernt haben. Anfang März 2026 sollen sie dasselbe Wohnhaus erneut aufgesucht, sich Zutritt verschafft und dieses Mal den anderen Bewohner gefesselt und wiederum unter Vorhalt eines Messers in einen Abstellraum gesperrt haben. Bei dieser Tat sollen Gegenstände im Wert von mehr als 17.000 Euro erbeutet worden sein, unter anderem eine EC-Karte, mit der kurz darauf 5.000 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben worden sein sollen.
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Die Kammer hat einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen und Fortsetzungstermine wie folgt bestimmt: 15. September (3 Zeugen), 29. September (7 Zeugen), 7. und 27. Oktober sowie 2., 3. und 9. November jeweils um 9.30 Uhr in Saal 121.
◼︎ Güteverhandlung
Ebenfalls am Dienstag, 1. September, startet um 13 Uhr in Saal 33 eine Güteverhandlung und gegebenfalls mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme. Dazu teilt das Gericht mit: Die Klägerin nimmt die Beklagte aus Tierhalterhaftung auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfallereignis in Anspruch. Nach dem Klagevortrag sollen ihrem Fahrzeug bei Dunkelheit im November 2024 in Bergen zwei Pferde auf der Fahrbahn entgegengekommen sein, es soll zu einer Kollision gekommen sein, die zu Folgeschäden bei der Klägerin und an ihrem Fahrzeug geführt haben sollen. Das Gericht hat die Parteien und zwei Zeugen zum Termin geladen.
Im selben Prozess nimmt auch die Beklagte die Klägerin und deren Haftpflichtversicherung in Anspruch. Sie begehrt Schadensersatz für den Verlust eines Fohlens, das bei dem Unfall zu Tode gekommen sein soll, und die Wertminderung der Stute sowie Tierarztkosten, insgesamt knapp 17.000 Euro.

